14.07.2014 - Top-Thema: Mindestlohn

Positionspapier der IG zum Mindestlohn

Die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 €/brutto pro Stunde ab dem 01.01.2015 wird für das Taxengewerbe die einschneidende Veränderung bedeuten. Die bis heute in den (Groß-)Städten gängige Praxis der Provisionsentlohnung wird damit Geschichte werden. Mit dem Mindestlohn wäre erstmalig ein sozialer Standard im Taxengewerbe festgelegt, der Auswirkungen auch auf andere relevante arbeitsrechtliche Belange hätte. Der weitgehenden Prekarisierung unserer Arbeitsverhältnisse wäre damit ein erster Riegel vorgeschoben worden. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen!

 

Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe der IG, alle die Kollegen so umfassend wie möglich überdieses Thema zu informieren, und darüber hinaus die Umsetzung des Mindestlohn kritisch zu begleiten. Das heißt:

 

=> jegliche Versuche der Taxenhalter, diesen Standard mit unlauteren Methoden wie Vermietungen bzw. Verpachtungen, Einrechnungen von Trinkgeldern, Neudefinitionen von Arbeits- und Pausenzeiten etc. aufzuweichen, entgegenzutreten,

 

=> uns in der Öffentlichkeit für den Mindestlohn zu positionieren auf und dessen Umsetzung auch für uns Taxifahrer zu pochen,

 

=> die überwiegenden Vorteile des Mindestlohnes gegenüber den vermeintlichen “Verschlechterungen” für uns Taxifahrer klar herauszustreichen.

 

Gonz konkret:

Der Mindestlohn korrespondiert mit gesetzlichen Arbeitszeitregelungen. Der Normalarbeitstag beträgt 8 Arbeitsstunden plus 45 Minuten i.d. Regel unbezahlter Pausen. Überstunden sind zulässig, müssen aber vergütet werden. Zwischen 2 Arbeitstagen bzw. Arbeitsschichten ist eine arbeitsfreie Zeit von mindestens 9 Stunden vorgeschrieben. Arbeit an den (4 bis 9) festen und beweglichen gesetzlichen Feiertagen pro Jahr ist entweder nicht gestattet und muss trotzdem vergütet werden - oder muss wie Sonntagsarbeit mit Zuschlägen vergütet werden bei entsprechender (bezahlter) Freistellung an einem anderen Wochentag. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt 20 Tage Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche vor.

 

Es gibt also vielfältige gesetzliche Regelungen die Arbeitszeit betreffend, die mit der Einführung des Mindestlohns endlich auch Anwendung im Taxengewerbe finden würden!

 

Der Provisionslohn war letztlich der Ausgangspunkt einer umfassenden Missachtung sozialer und arbeitsrechtlicher Minimalstandards im Taxengewerbe. Überstunden- und Nachtzulagen, bezahlte Feiertage, regulär bezahlte Urlaubs- und Krankentage sind bis dato im Taxengewerbe ebenso unbekannt, wie z.B. die Nicht-Vergütung von Arbeitszeiten ohne Umsatzmöglichkeit in der Waschanlage oder bei längeren Wartezeiten in der Werkstatt.

 

Der Mindestlohn sichert eine regelmäßige Entlohnung:

8 x 8,50 €/brutto bei einer 40 Stunden-Woche/5-Tage-Woche heißt 1428 €/brutto bzw. 1053,92 €/netto im Monat (Steuerklasse 1 oder 4) - unabhängig von Umsatz, Einsatz und sonstigen Umständen. Die Trinkgelder in Höhe von ca. 250 € kommen noch dazu.

 

Der Mindestlohn sichert eine regelmäßige Vergütung von Urlaubs- und Krankentagen:

8 x 8,50 €/brutto x 20 Urlaubstage heißt 1360 €/brutto LFZ für den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Krankentage müssen ebenso mit 8 x 8,50 €/brutto vergütet werden.

 

Der Mindestlohn lässt uns Taxifahrer in Zukunft von der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung profitieren:

Bislang sind wir Taxifahrer vollständig von der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung abgekoppelt. Wir sind absolut abhängig vom Engagement der einzelnen Halter und des Taxi-Ruf, und die Geschichte hat uns gelehrt, dass die Allermeisten von uns keinerlei Unterstützung durch die Unternehmer erfahren. Taxifahrer sind im Gegenteil zur eigenen Kundenakquise gezwungen, deren Kosten wir in aller Regel dann auch selbst zu tragen haben (Handy-Flat, myTaxi-Vermittlungsgebühren etc.). Ansonsten sind lediglich minimalste “Lohnerhöhungen” im Zuge der spärlichen Taxi-Tariferhöhungen drin, die von der durchschnittlichen Inflation lang und schlapp aufgefressen werden. Fakt ist vielmehr eine permanente Lohnsenkung im Taxengewerbe seit Jahren.

 

Auch der Mindestlohn selbst ist in seiner jetzigen Höhe nicht in Stein gemeißelt, sondern soll analog zu den Lohn- und Gehaltsentwicklungen steigen. 10 € Brutto-Stundenlohn sind nicht in weiter Ferne, sondern eine durchaus nahe liegende Perspektive für die nächsten Jahre.

 

Dass diejenigen unter uns, die einen “anständigen Lohn” nur durch krasse Mehrarbeit in Dimensionen von 60 bis 70 Wochenstunden realisieren können, durch den Mindestlohn möglicherweise nicht profitieren, ist ein Widerspruch. Wenn Alle gemeinsam für eine Sache kämpfen, sollten auch Alle gemeinsam gewinnen können! Wenn aber zusätzlich zum Mindestlohn keine nennenswerte Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Sonntagsarbeit erkämpft werden können - und das sehen wir zunächst nicht - und abgesehen davon jeder Malocher zu Recht darüber zu klagen weiß, dass die auf die Zuschläge erhobenen Sozial- und Steuerabgaben wenig vom vermeintlichen Zubrot übrig lassen, dann wird sich für einige (Nacht-) Fahrer tatsächlich die Frage stellen, was sie davon haben.

 

Das Problem:

Der Mindestlohn kann Taxifahrern einen garantierten, sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatz bieten – und/oder einer weiteren Prekarisierung Vorschub leisten.

Hintergrund ist das alte Lied: es gibt zu viele Taxen, die Kosten für das Taxengeschäft sind zu hoch, Taxen werden nicht als vollwertiger Teil des ÖPNV anerkannt und entsprechend gefördert, die sog. “Aufsichtsbehörden” kommen ihrer Verpflichtung zur Kontrolle in aller Regel in weiten Teilen nicht nach.

 

Insgesamt hat sich das Taxengewerbe in den letzten 2 Jahrzehnten komplett selber “eingelullt”. Die Unternehmer haben durch Umsatzverkürzung und Abgabenuntreue ohne Ende abgezockt und die Fahrer haben das Spiel mitgespielt und teilweise, im Falle von doppelten Bezug von Sozialleistungen neben ihrem Lohn mit profitiert!

 

Als die “fetten Jahre” vorbei waren, haben die Unternehmer den (Kosten-)Druck an die angestellten Fahrer weitergegeben. LFZ’s wurden gekürzt, Urlaubs- und Weihnachtsgelder ersatzlos gestrichen, Werkstattaufenthalte während der Arbeitszeit “plötzlich” nicht mehr bezahlt, und der ein und andere Unternehmer hat bei Neueinstellungen auch die Brutto-Prozente am Umsatz von 44% auf 40% gesenkt. Die Kosten für den Taxenschein, die später hinzugekommenen Kosten für die Funkberechtigung beim Taxi-Ruf - alles wurde auf den Schultern der Fahrerschaft abgeladen.

 

Vor diesem Hintergrund ist im Angesicht des Mindestlohns ist die Idee einiger Unternehmer, den Taxifahrern zukünftig die Fahrzeuge illegal zu vermieten, eigentlich nur folgerichtig. Wir aber sind in der IG als FahrerInnen und/oder selbstfahrende Unternehmer organisiert, und deshalb kann es unseres Erachtens nur folgende Position der IG geben: Unabhängig davon, ob dieses “Modell” rechtlich überhaupt statthaft ist, ob wir angestellte Taxifahrer überhaupt über Kündigungen oder Änderungskündigungen in solche Scheinselbstständigkeiten hineingezwungen werden könnten (und dass andererseits womöglich nicht wenige Taxifahrer sich auf ein solches “Modell” einlassen würden), muss die IG jeden Versuch in dieser Richtung konsequent bekämpfen!

 

 

Unser Fazit:

Die IG hält den Mindestlohn aktuell für das absolut zentrale Thema. Unabhängig jeder persönlichen Präferenz muss sich die Fahrerschaft positiv zum Mindestlohn positionieren. Und sie muss sich jedem Versuch, den Mindestlohn zu unterlaufen oder ab absurdem zu führen aktiv widersetzen! Das schließt eine Aktionsmobilisierung der Taxifahrer mit ein.

 

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Alle reden vom Mindestlohn ... wir auch !!!
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Aktuelle News

10.03.2021

Taxi gegen Uber & Co - Der Kampf um Deutschlands Straßen. Taxis und andere Mobilitätsanbieter streiten seit Jahren um Kosten, Kilometer und Kunden. Kann das neue Gesetz für die Branche fairen Wettbewerb garantieren?

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23.02.2021

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20.07.2020

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29.05.2020

Bremer Verkehrsdeputation berät über die beabsichtigte Tariferhöhung. Einer Tariferhöhung steht nichts im Wege, lediglich der Frauennachttarif soll davon  ausgenommen werden.

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28.05.2020

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29.07.2019

Auf großer Elektro-Fahrt

Das erste rein elektrisch betriebene Taxi in Bremen. "Früher haben mich die Leute gefragt, woher ich komme. Heute fragen sie, wie weit ich komme".

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28.05.2019

Ein Leser der Taxi-Times erhebt in seinem Kommentar schwere Vorwürfe gegen das Taxengewerbe und die zuständige Behörde in Bremen. Täglich verstoßen gewisse Taxenunternehmer gegen geltende Gesetze – doch alle schauen weg. Illegal betriebene Taxen ohne Konzession und die Vorenthaltung des gesetzlichen Mindestlohns seien in Bremen an der Tagesordnung, so der Kommentator und vergleicht die Situation mit einem “rechtsfreien Raum“.

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18.04.2019

Kampf um die Straße

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11.01.2019

Wann kommt der neue Hybridfahrdienst MOIA nach Bremen? MOIA steht bereits in den Startlöchern. Das Bremer Verkehrsressort bewertet das Vorhaben skeptisch, kassiert diesezüglich aber gleichwohl über 1 Million Euro vom Bund für Forschung. Und wie reagiert das Bremer Taxengewerbe? Aktivitäten gänzlich unbekannt, also wieder abwarten und Tee trinken.

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20.12.2018

Die Bundesregierung plant  tiefgreifende Änderungen des PBefG. Ziel ist eine sog. Öffnung des Taximarktes. Die Limitierung von Konzessionen sowie der feste Taxentarif könnten aufgegeben werden. Ebenso könnte privaten Fahrern eine Beförderung gegen Entgelt erlaubt werden.

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14.12.2018

Bei Anruf Bus - Die Bremer BSAG plant den Einstieg in die neue Dienstleistung Bus on demand bereits ab 2019. Kunden können unabhängig von Ort und Zeit neue Microbusse bestellen, die sie an der Haustür abholen. Die Fahrtkosten werden deutlich unter dem Taxipreis liegen. Bund und Stadt fördern das Projekt.

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12.08.2018

Der Winke-Taxi zahlt sich nicht aus. Ein Gespenst geht um im Bremer Taxengewerbe. Kundschaft und Taxilenker sind ahnungslos, irritiert und verunsichert. Taxizentrale, Politik und zuständige Taxenbehörde sind überfordert oder Unwillens Aufklärung zu betreiben. DER SKANDAL: Kunden werden durch den neuen Tarif übervorteilt und zahlen bei Strecken bis 1,6 Kilometer Fahrtstrecke mehr, als im  Standardtarif.

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01.08.2018

Die Interessenvertretung der Bremer Taxifahrer hatte bereits in den Beratungen  vor der Einführung des neuen Winke-Taxi-Tarif gewarnt: Der neue Tarif beinhalte schwere tarifliche und techn.  Mängel. Ebenso würde der neue Tarif völlig am Markt vorbei gehen, so wie damals in Düsseldorf gescheitert war. Das Hauptproblem: Auf kurzen Strecken bis 1,6 Kilometer zahlen Kunden mit dem neuen Kurzstrecken-Tarif mehr, als im Normaltarif.

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Dazu eine ältere Meldung zum Winke-Tarif vom 11.09.2017

30.07.2018

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17.05.2018

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(Zum Vergrößern/Vollansicht Doppelklick auf das Video)

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Die IG widersetzt sich vehement gegen die sinnlosen Pläne des Taxikartells und der Stadt, erneut an der Preisschraube zu drehen, der Abschaffung des Frauen-Nachttaxi und der geplanten Einführung des sog. Kurzstreckenpauschaltarifs.

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24.01.2017

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Mit großer Bestürzung haben wir vom Tod unseres Kollegen erfahren, der im Dienst bei einem tragischen Unfall mit dem Taxi in der Nacht vom 21. Januar verstarb.

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09.12.2016

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18.11.2016

Interview von Kilometerfresser-TV

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13.05.2016

Wir trauern um unseren alten Weggefährten Rainer Bohle aus der Nachtschicht.

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20.01.2016

Neues Taxigutachten in Köln

Auch Köln muß die Zahl der Taxilizenzen um ganze 250 reduzieren. Einige Fahrer leben nur knapp über der Armutsgrenze.

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28.12.2015

München in Handlungsnot: In München sind zu viele Taxen unterwegs. 41 % der Betriebe arbeiten am Finanzamt und an Sozialversicherungen vorbei.

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08.12.2015

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Krasser Fehlgriff des Bremer Oberlandesgerichts

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24.04.2015

Düsseldorf: Tariferhöhung & gesetzlicher Mindestlohn

Taxifahrer: „Wir sind zum Betrug gezwungen“ 

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07.01.2015

Gesetz und Wirklichkeit: Mindestlohn mit Schlupflöchern

Trotz massiver Erhöhung von Fahrpreisen zahlt kein Taxi-

unternehmen in Bremen den gesetzlichen Mindestlohn.

 

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