Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) und der Taxi-Ruf Bremen haben für Ihre Mitglieder einen Muster-Arbeitsvertrag entworfen, mit der Empfehlung diesen anzuwenden. Hintergrund ist der ab 01.01.2015 geltende Mindestlohn.
Die IG begrüßt grundsätzlich die Einführung schriftlicher Arbeitsverträge. Trotzdem hat jeder Fahrer einen gültigen Arbeitsvertrag, auch wenn dieser bisher ein mündlicher Vertrag gewesen ist. Diese mündliche Vereinbarung hat auch trotz Einführung des Mindestlohns weiterhin Gültigkeit. Ihr habt jetzt zusätzlich die Sicherheit, unabhängig von dem jeweils erzielten Umsatz, mindestens 8,50 € brutto zu verdienen.
Der neue Arbeitsvertrag beinhaltet einige Unklarheiten und ist stellenweise widersprüchlich, insbesondere die Wirkung aktuell bestehender Vereinbarungen bezüglich der Lohnberechnung, der Arbeitszeiten, der Urlaubsregelungen etc. sind nicht eindeutig formuliert. Wer jetzt unüberlegt unterschreibt, akzeptiert damit womöglich schlechtere Arbeitsbedingungen. Berufsanfänger haben z.B. 6 Monate Probezeit und eine 14-tägige Kündigungsfrist.
Bevor jedoch ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben wird, raten wir dringend:
Wir empfehlen nichts zu unterschreiben, Änderungs- und fristgemäße Kündigungen unverzüglich juristisch prüfen zu lassen! Zur Wahrung bestimmter Fristen ist eine anwaltliche Beratung und abgestimmte Vorgehensweise unumgänglich.
Absoluter Unfug ist, nicht nur aus Sicht der IG, das Angebot Kommanditist, d.h. Teilhafter in einer KG zu werden, sich mit ca. 5.000,-- € (Haftungs-)Einlage als Kapitalbeschaffer der Unternehmer zu betätigen und sich dann mit einer monatlichen Kostenbeteiligung von ca. 1.500,-- € (ohne Kraftstoff) der totalen Selbstausbeutung zu unterwerfen. Damit wollen die Mehrwagenunternehmer das Risiko auf den Schultern der Fahrer abladen, anstatt den Mindestlohn zu zahlen, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt.
Ein Mindestlohn ohne Strukturveränderungen im Gewerbe ist schwer möglich. Aber damit sind nicht KG’s, zusammengepfuschte Arbeitsverträge und massive Tariferhöhungen gemeint, sondern ein Ende der extremen Schwarzarbeit, verstärkte Plausibilitätsprüfungen der Unternehmen und ein schrittweiser Abbau der Taxen-Konzessionen auf ein marktgerechtes und vernünftiges Maß.
Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrerinnen und Taxifahrer (IG)