Am Montag den, 16.07.2012 fand ein erstes Treffen mit 11 Teilnehmern zwischen dem Taxi-Ruf Bremen und der IG Bremer Taxifahrer im Chilli Club an der Weser statt. Anwesend waren auf Seiten des Taxi-Ruf der gesamte Vorstand sowie zwei Mitglieder des Aufsichtsrats. Für die IG erschienen Vorstand sowie weitere aktive Mitglieder. Das Treffen begann um 17:00 und endete um 20:30 Uhr.
Nach einer kurzen Einführungsrede von Fred Buchholz, in der er die besondere Stellung des Taxi-Ruf Bremen und die Situation des Bremer Gewerbes (auch im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet) hervorhob, schwengte das Gespräch hin zu den eigentlichen Themen der IG: Funksanktionen, Funk- und Betriebsordnung, Komplex Fahrerschulung und künftiger Zusammenarbeit zwischen IG und Taxi-Ruf.
Nach anfänglicher Anspannung auf beiden Seiten wurde die thematische Diskussion, trotz der zum Teil recht unterschiedlichen Positionen beider Parteien, merklich gelöster. In Verlauf der Diskussion konnte die Gegenseite trotz deutlicher Auffassungsunterschiede die Einsicht gewinnen, daß die IG eine notwendige Institution innerhalb des Bremer Taxengewerbes darstellt.
Dabei konnte die IG klar herausstellen und verdeutlichen, daß sie ein vitales Interesse an eine einer gut funktionierenden Taxenzentrale hat und gute Beziehungen zueinander anstrebt.
Zum Abschluß des Gesprächs wurde an den Taxi-Ruf ein zweiseitiges Positionsschreiben übergeben.
Herzlichst Euer
Vorstand IG
Die Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer fordert Vorstand/Aufsichtsrat des TR Bremen auf, die jüngsten Änderungen der Funk- und Betriebsordnung, wie in unseundefinedrem offenen und noch unbeantworteten Brief vom 03.07.12 gefordert, zurückzunehundefinedmen.
Wir fordern außerdem, dass „freiwillige Fahraufträge“, also Fahraufträge, die ohne Funksperre abgelehnt/zurückgegeben werden können, ausgeweitet werden auf alle Fahraufträge ohne feste Adresse, also „Eckensteher“, „kommt dahin“, „steht am Halteplatz X“, „steht an der Bushaltestelle,“ sowie Fahraufträge von mobilen Smart-Phone-Apps auf Spezialwünsche wie „Kofferservice unentgeltlich“, „Sonderkonditionundefineden“ etc. pp.
Fahraufträge, die der Kunde selbst per Smart-Phone-App aufgegeben hat, müssen dringend vorher wieder von der Zentrale kontrolliert werden, da die von der Software generierten Adressen nicht immer mit dem Taxi anfahrbar sind.
Auch manuelle Korrekturen bei Hinweisen der Fahrer der Reihenfolge auf dem Taxenplatz durch die Mitarbeiter der Zentrale müssen wieder zugelassen werden, da das System nicht zufriedenstellend fehlerfrei läuft.
Wir möchten den TR ermutigen, offener für echte Verbesserungen der Software und konstruktive Vorschläge zu sein, gerne auch auf regelmäßiger Basis. Leider dämmert das vorhandene System und Betriebsorganisation seit Jahren mit den selben bekannten Fehlern vor sich hin.
Voraussetzung für ein Konzept mit regelmäßigen Schulungen aller Fahrer/-innen muss mindestens die für alle Fahrer einheitliche vertragliche Zusicherung sein von:
- Kostenübernahme durch den Arbeitgeber/Halter
- Erstattung des Verdienstausfalls zzgl. entgangenem Trinkgeld für den Tag der Schulungen
- vertragliche Zusicherung von einem Tag je Schulung zzgl. zum gesetzlichen
Urlaubsanspruch für Fahrer der Nachtschicht
- vertragliche Zusicherung des gesetzlich verankerten Bildungsurlaubs für die Fahundefinedrer/-
innen des Taxi-Rufs, der auch als Fortbildung anerkannt werden kann
- Bildungsmaßnahmen werden nicht von Angehörigen des TR oder assoziierten Personen durchgeführt, sondern von unabhängigen, zertifizierten/kompetenten Personen/Trägern.
- einheitliche Vertragsbedingungen für alle Fahrer und die Verpflichtung des Taxi-Rufs und
seiner angeschlossenen Unternehmen, Abänderungen nur mit Einverständnis der IG Bremer Taxifahrer durchzuführen.
Ohne die vertragliche Zusicherung dieser Mindestpunkte ist eine Verhandlung über die möglichen Inhalte und organisatorische Ausgestaltung nicht opportun!
Die Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer lehnt die so genannten Gestattungsverundefinedträge zwischen der Zentrale und bei Taxenunternehmen angestellten Personen grundsätzlich ab, da die Legitimation des TR für einen Kontrahieundefinedrungszwang bislang nicht dargelegt wurde. Geänderte Gestattungsverträge, insbeundefinedsondere solche, die einen Passus zur Schulungspflicht enthalten, werden von uns nicht mehr unterschrieben! Für diesen Fall bereiten wir uns auf Gerichts-verfahren vor und raten allen Fahrern, keine neuen Gestattungsverträge mehr zu unter-schreiben! Wir würden auch dem TR raten, vorerst auf neue Verträge zu verundefinedzichten, da diese nach unserer Prüfung als nichtig angesehen werden können und dies im Zweifel gerichtlich festgestellt wird.
Direkte Sanktionen des Taxi-Rufs gegenüber den Fahrern lehnen wir ab. Die i.d.R. unbegründeten Aufforderungen des TR, sich einer parteiischen Disziplinarkommission ohne Beistand zu stellen, werden die Fahrer in Zukunft ignoundefinedrieren und im Zweifel eine arbeitsrechtliche Bewertung erzwingen, solange eine einundefinedvernehmliche schriftliche Fixierung rechtlich haltbarer Bedingungen zwischen Fahrer, Arbeitgeber und dem Taxi-Ruf fehlt.
Die IG schlägt dem Taxi-Ruf vor, einheitliche Arbeitsverträge für alle Fahundefinedrer/-innen und Taxenunter-nehmer einzuführen, die den rechtlichen Ansprüchen genügen und die o.g. Rahmenbedingungen für Schulungen eingehalten werden. Derzeit arbeiten nicht wenige Fahrer ohne einen Arbeitsvertrag. Voraussetundefinedzung für eine „persönliche Funkzulassung“, soweit für diese überhaupt eine rechtliche Grundundefinedlage nachgereicht wird, kann in Zukunft nur ein ordnungsgemäßes Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag zwischen angeschlossenem Taxiunternehmer und angestelltem Fahrer sein.
Was die Situation des Gewerbes betrifft, so ist hier zunächst die Leitung in der Bringschuld! Der TR bzw., personell deckungsgleich mit der „Fachvereinigung Personenverkehr“, ist bislang die einzige Vereinigung, die für eine koordinierende Vertretung des Gewerbes in Bremen verantwortlich wäre.
Welche anderen Ideen, außer Zwangsmaßnahmen und Repressalien bzw. Drohunundefinedgen für das Fahr- und Zentralenpersonal, hat der Taxi-Ruf zu bieten, um auf die sinkenden Umsätze und auf den ruinösen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu reagieren?
Welche Konzepte und konkrete Maßnahmen hat der TR in der Vergangenheit unter-nommen, um der vorherrschenden Misere im Gewerbe entgegen zu wirken?
Bremen, den 15.07.2012
- Vorstand IG -