Der Revisor Bernd Senz und die eingesetzte Untersuchungskommission legten die Ergebnisse ihrer Untersuchungen auf der fortgesetzten Vollversammlung am 10.06. den Mitgliedern vor. Kaum einer der Punkte konnte wirklich entkräftet werden und es wurde ein „Versagen des Aufsichtsrates in vielen wichtigen Punkten“ bescheinigt. Es erging die Empfehlung, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten.
Trotzdem wurden der erste Vorsitzende Fred Buchholz für weitere vier Jahre im Amt bestätigt und der Aufsichtsrat entlastet. Das Ergebnis wäre wohl anders ausgefallen, wenn die Abstimmung unter Beachtung der Satzung wie auch der Gesetzeslage durchgeführt worden wäre.
Die Kritikpunkte des gewählten Revisors, die dieser bei seiner satzungsgemäßen Aufgabe nannte, wurden von dem Aufsichtsratsvorsitzenden als „Brandbomben“ bezeichnet. Gemeinschaftlich unterstellten die Kritisierten dem Revisor verwerfliche Motive – er wolle nur den Posten des Buchhalters einnehmen. Er sowie die gewählten Mitglieder in der Untersuchungskommission, seien vom zweiten Vorsitzenden Wolfgang Verbeek „ferngesteuert“, so Buchholz wortwörtlich. Sie würden gemeinschaftlich an einer Intrige arbeiten, die Vorstand und Aufsichtsrat in „Misskredit“ bringen sollte, damit Verbeek an den Posten des ersten Vorsitzenden käme.
Wie bereits angekündigt, fällt unser Bericht wegen des Umfanges mehrteilig aus.
Amir Sarai, Sprecher der Untersuchungskommission, und Bernd Senz schilderten ihre Fragen an den Aufsichtsrat und den Vorstand, sowie ihre Ergebnisse auf der fortgesetzten Generalversammlung am 10.06. minutiös. Sie wiesen auch auf die widersprüchlichen und unvollständigen, teilweise verweigerten Antworten des ersten Vorsitzenden, des Buchhalters und des Aufsichtsrates hin. Bernd Michalke selbst sagte in seiner abgelesenen Rede, der Aufsichtsrat hätte alle Fragen „zufriedenstellend“ beantwortet. Fred Buchholz und Gürdal Yaramis kritisierten den Revisor, er hätte sich „doch noch mal melden können, dann hätten wir schon vorher alle Fragen ausräumen können.“
Laut Senz verdient ein Buchhalter in Vollzeit normalerweise etwa 2.500 € brutto. Der „Chefbuchhalter“ des Taxi-Ruf, Herr L., erhält heute für seine Nebentätigkeit als Rentner neben seinem eigentlichen Gehalt von 3.000 € (ohne Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber) nicht nur noch einmal 400 € monatlich für sein Engagement bei der „Fachvereinigung Personenverkehr“, sondern auch seine Frau erhält 240 € und sein Sohn 400 € - monatlich. Dafür kann er den Aufgabenbereich der Lohnbuchhaltung jedoch nicht übernehmen, hier fallen noch einmal monatlich 600 € für ein externes Büro an.
An L. werden zudem ein 13. und ab 2012 sogar ein 14. Monatsgehalt ausgezahlt. Das 14. Monatsgehalt wurde eingeführt, nachdem das monatliche Gehalt den Papieren nach von 3.000 auf 2.500 abgesenkt wurde.
Inhalt Teil I
In den vorangegangenen Jahren hatte Senz bereits, dass Lemke zu einem angegebenen Stundensatz von 50 €/h arbeiten würde. Die Lohnabrechnung wurde daraufhin geändert, und zwar wurden statt zuvor rund 1.100 Stunden nun 1.500 Stunden angegeben. Das 14. Monatsgehalt bestritt L. sowohl auf Nachfrage der Kommission wie auch am 10.06. auf der Mitgliederversammlung. Es ist jedoch im Lohnjournal ersichtlich. Für Senz ein Hinweis auf mögliche Manipulation.
Es wurde dann auf der Generalversammlung von L. und Buchholz erklärt, dass es sich um Entlohnung für bereits geleistete Arbeit handeln würde, die man L. in den vorangegangenen Jahren nicht hatte auszahlen dürfen, weil er Frührentner gewesen sei. Senz stellte klar, dass Herr L. bereits seit 12 Jahren kein „Frührentner“ mehr ist, also ohne Abzüge von seiner gesetzlichen Rente hinzuverdienen könne, und fragte nach, ob es denn Beläge für die zuvor geleistete Arbeit geben würde.
Ingo Heuermann sagte sinngemäß, der Zweifel an der Richtigkeit beinhalte die Unterstellung, „Herr L. könnte gnadenlos bescheißen“ und wollte damit andeuten, dass eine solche Behauptung ein Angriff sei. Fred Buchholz tat sich erschrocken darüber, wie „unfair“ es sei, einem Mann der seit 58 Jahren für den Taxi-Ruf arbeite, „sein Wort nicht zu glauben“ und von ihm Belege zu verlangen.
Bereits vor zwei Jahren wies der Revisor gemäß seinen Aufgaben auf immer noch bestehende Unregelmäßigkeiten hin. Es wurden - und werden - Rechnungen vom Chefbuchhalter gebucht und an Herrn F. ausgezahlt, die vom Vorstand nicht unterschrieben sind. Keine der Rechnungen wurde unterschrieben. Der Aufsichtsrat konnte dazu keine Aussage machen. „Es hat keine Aufsicht stattgefunden“ sagte Amir Sarai.
Unregelmäßigkeiten gab es auch bei den Bezügen von F., die sich während der Fahrerschulungen, die nach Rechnung des Revisors Verlust für den Verein bedeuteten, mehr als verdoppelten. Bei seinen Schulungen wirbt er unter anderem für seine Dienstleitung als Berater für Taxiunternehmer.
Einnahmen aus verschiedenen Quellen fallen auch für den Rechtsanwalt Dr. G. ab. Hier gebe es zwei Verträge, die der TR mit dem Rechtsanwalt geschlossen habe. Dem Aufsichtsrat liegt aber nur einer vor. Nach diesem Vertrag können Mitglieder des TR eine kostenlose telefonische Beratung bei G. in Anspruch nehmen. Der Vorstand des TR habe dies aber seinen Mitgliedern nicht mitgeteilt. Die Kommission berichtete, dass Herr G. stattdessen Vereinsmitgliedern nach deren Aussagen telefonische Beratungen minutengenau mit 30 €/h in Rechnung gestellt haben soll. Üblicherweise werden jedoch bei festen Mandanten solche Rechnungen gar nicht gestellt. Fred Buchholz sagte dazu, er sei überzeugt, dass die Vereinbarungen im Protokoll stehen müssten.
Viel Geld wird auch für Werbung ausgegeben. Weder Tätigkeiten noch Zeitaufwand würden dokumentiert, so der Sprecher der Kommission. Dokumentiert sind nur Honorarzahlungen für einen freien Mitarbeiter sowie die festen Gehaltsbezüge inklusive 13. Monatsgehalt für eine fest angestellte Person. Dieser fest angestellten Person fließen außerdem zusätzlich Einkünfte für Honorartätigkeiten zu, ohne dass weder Art der Tätigkeit noch Umfang irgendwo dokumentiert worden sind. Fred Buchholz sagte dazu, dass diese Zahlungen für die Arbeit anderer Familienmitglieder des Angestellten geleistet würden.
Nicht nur der Revisor vermisst die Erfolge der Werbung. Die Umsätze im Taxengeschäft sind weiter rückläufig. Die für Unternehmer Kosten verursachenden Rechnungsfahrten nehmen dank der Aktivitäten der TR-Führung hingegen zu. Wie Buchholz selber vortrug, blieb der Umsatz des Vereins durch die Fahrtenverrechnung stabil.
17.000 € inklusive Mehrwertsteuer werden fällig für die „Platin-VIP-Lounge“ im Weser-Stadion, und zwar pro Saison. Die Aussage des Vorstandes, dass die Kosten in Zukunft zur Hälfte von einem Sponsor übernommen werden würde, stellte sich als falsch dar; dies habe nur für eine Saison gegolten. Fred Buchholz entgegnete dazu, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollack und Partner die Kosten in Zukunft vollständig übernehmen würde.
Laut Aussage des Vorstandes gegenüber Revisionskommission und Mitgliedern benötigte man die VIP-Lounge, um Kundschaft zu gewinnen. Der Aufsichtsrat teilte jedoch der Kommission mit, es läge ihm keine Gästeliste vor. Für das Finanzamt ist dieses Vergnügen eine geldwerte Leistung. Es forderte deswegen auch Lohnsteuer nach - natürlich wird diese auch aus Mitgliedsbeiträgen bezahlt.
Bis zum Jahre 2001 verdiente der erste Vorsitzende nach unserer Kenntnis ca. 3.500 DM. Das Gehalt wurde dann auf 7.000 DM verdoppelt. Die Begründug war, so wird kolportiert, dass der erste Vorsitzende "doch nicht weniger als sein Buchhalter verdienen dürfe".
Die Kommission fragte beim Aufsichtsrat auch nach der Höhe der einzelnen Bezüge der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsratsvorsitzende lehnte es im Vorlauf ab, gegenüber der Revisions-Kommission die Höhe der Bezüge zu nennen. Insgesamt kosten die Vorstandsgehälter die Taxiunternehmer 270.000 € jährlich, zuzüglich 20.000 € für die Posten in der „Fachvereinigung“. Der zweite, dritte und vierte Vorsitzende nannten ihre Bezüge freiwillig.
Die Vorstandsgehälter werden laut Satzung vom Aufsichtsrat festgelegt. Die Gehaltserhöhung für Fred Buchholz wurde in einer Sitzung festgelegt, zu der der Aufsichtsrat der Kommission kein vollständiges Protokoll vorweisen konnte. Ausgerechnet die Seite mit den genauen Gehaltsangaben ist dem Aufsichtsrat verloren gegangen (ein Schelm, der Böses dabei denkt!).
Der Aufsichtsratsvorsitzende Bernd Michalke sagte dazu, dass das Gehalt des ersten Vorsitzenden zur Wahl zum Präsidenten des BZP 2007 „entsprechend erhöht“ wurde. „Die Mitglieder“ hätten „einer Gehaltserhöhung“ zugestimmt. Der damalige Aufsichtsrat hätte daraufhin das Gehalt festgelegt. Der jetzige Aufsichtsrat behält die Höhe bei, weil er der Meinung sei, dass die Arbeit Buchholz’ sowie seine Verantwortung als erster Vorsitzender dies rechtfertigen würde.
Im Verlauf der Vollversammlung wurde dann doch bekannt, dass das Gehalt des ersten Vorsitzenden inklusive aller Zahlungen, exklusive Arbeitgeberanteil, etwa 10.000 € brutto monatlich beträgt.
Die Geburtstagsfeier von Fred Buchholz wurde aus den Vereinsfinanzen „bezuschusst.“ In unbekannter Höhe, da hier zu keine Rechnung vorliegt. Der Aufsichtsrat hatte hierzu ebenso keine Rechnung, noch konnte er eine Aussage zur Höhe des Zuschusses machen. Der Revisor kann so nicht überprüfen, welche Summen hier an wen gezahlt wurden. Eine Gästeliste liegt hingegen vor. Auf ihr sind, so Senz, leider kaum Kunden des Taxi-Ruf zu finden.
Buchholz selbst entgegnete dazu, dass er 180 Personen eingeladen habe, davon wurden „auf Veranlassung des Aufsichtsrates 68 Personen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung“ eingeladen; diese stünden auf einer Gästeliste. Das hätte er auch zu seinem 40. Geburtstag so gemacht. Es gäbe dafür keine Rechnung, „weil noch keine Rechnung geschrieben wurde. Ganz einfach.“ Der Aufsichtsrat habe die Kostenübernahme zugesagt.
Dem Vorstand wird regelmäßig eine Liste der Außenstände von Mitgliedern vorgelegt. Der Aufsichtsrat hatte eine solche Liste nicht. Laut dieser Liste hat der Taxi-Ruf laufend Forderungen aus offenen Beitragszahlungen von meist immer denselben Mehrwagenunternehmern, von denen angeblich auch einige wenige im Aufsichtsrat selbst sitzen sollen. Die Summe der Außenstände schwankt. Sie belief sich bis zur fortgesetzten Vollversammlung durchschnittlich auf ca. 80.000 bis 100.000 €. Interessanterweise halbierten sich diese Außenstände kurz vor der Versammlung.
Während 90 % aller Mitglieder die Beiträge pünktlich zahlen und damit ihre Privatkonten belasten und ggf. auch Zinsen aufbringen müssen, nehmen sich einige wenige Mehrwagenunternehmer das Recht heraus, die Beiträge dem TR einfach schuldig zu bleiben und sich die Zinsen zu sparen. Gegenfinanziert wird der Finanzbedarf des TR aber von allen Mitgliedern in Form von Eintrittsgeldern, Beiträgen und Baudarlehen. Auf diese Weise sparen sich einige wenige auf Kosten der anderen gesund.
Umso peinlicher ist es, wenn es diejenigen sind, die den Verein, also das Vermögen aller einzahlenden Mitglieder, eigentlich mit zu beaufsichtigen haben. Aus diesem Grund sieht die Satzung des Vereins auch vor, dass Mitglieder mit Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein nicht in ein Amt wählbar sind. Natürlich verlieren Mitglieder mit Verbindlichkeiten ihr passives Wahlrecht. Ein eklatanter Verstoß, der offenbar über einen längeren Zeitraum vom Vorsitzenden Fred Buchholz geduldet wurde. Die Satzung wird offenbar nicht angewendet für den Aufsichtsrat. Mindestens ein anderes Mitglied verlor gar sein aktives Wahlrecht wegen Zahlungsverzug beim Mitgliedsbeitrag - obwohl dies auch nicht satzungsgemäß ist.
Ein anderes Vereinsmitglied, das einen Misstrauensantrag gegen den Aufsichtsrat stellte, hält den Aufsichtsrat nicht mehr für ein unabhängiges Gremium, wenn mehrere Personen (dies wurde als „Gerücht“ genannt) größere Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein hätten. Bestätigt wurde indirekt, dass mindestens ein AR-Mitglied erhebliche Rückstände habe. Hierdurch könnten Abhängigkeiten entstehen, da es Sache Vorstands sei, die Außenstände einzutreiben. Der Misstrauensantrag scheiterte, wobei der Aufsichtsrat selber auch mit an der Abstimmung teilnahm. Mehr dazu im Teil II dieses Berichtes.
Es liegt klar auf der Hand, dass fortwährende Nichtzahlung Konsequenzen haben muss – die Zeche zahlen nämlich sonst alle Taxiunternehmer. Ändert sich das nicht grundlegend, kommen hier auch rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen in der Vereinsführung in Betracht.
Zur Finanzierung der Fahrtenverrechnung und anderer Geschäfte arbeitet der TR mit Baudarlehen und anderen Einlagen. Die Darlehen werden verzinst – wobei der Zinssatz inzwischen mangels Nachjustierung ein Vielfaches der marktüblichen Zinsen beträgt. Ein schlechtes Geschäft für alle, denn die Zinsen müssen die jetzigen Mitglieder aufbringen, und zwar auch für Darlehen an Unternehmen und Personen, die schon längst aus Gewerbe und Verein ausgeschieden sind. Bernd Senz kritisiert nicht alleine, dass hier bereits hätte nachgesteuert werden müssen.
In der Bilanz weist der Taxi-Ruf 1,5 Mio. € Außenstände aus. Die Summe der Baudarlehen von 470 Taxen beliefe sich aber nur auf ca. 530.000 €. Die Baudarlehen der aktiven Taxibetriebe müssten zur zukünftigen Absicherung des Bedarfs von 1250 € auf 3750 € pro Taxi verdreifacht werden.
Auf der Vollversammlung wurde festgestellt, dass das ein Ergebnis einer Entwicklung der letzten 20 Jahre sei. Es wurde gefragt, warum hier bislang nicht reagiert wurde und die Unternehmer darauf hingewiesen wurden, dass die Einlagen erhöht werden müssen. Laut Heuermann wurde der Handlungsbedarf inzwischen erkannt.
Der Grund für die angespannte Finanzsituation liegt womöglich auch in den schlecht gestalteten Eintrittsgeldern und in dem Ausschluss von Neueinsteigern im Gewerbe. Während 2002 für die erste Taxe noch 2.000 € und für jede weitere Taxe 1.000 € gezahlt werden musste, wurde das Eintrittsgeld für jede weitere Taxe inzwischen auf 500 € abgesenkt. Es gibt zudem unterschiedliche Eintrittsgelder: Während sie bei Einzelunternehmern fällig werden, sind GmbHs und KG von der Zahlung befreit. Ein Rabatt für Mehrwagenunternehmer - oder eine Gefälligkeit? Der Betriebswirt und hauptberufliche Buchhalter Senz kritisiert auch hier die fehlende Transparenz. Er hält ein Eintrittsgeld von 1.000 € für angemessen.
Der jährliche die Finanzen belastende Verlustvortrag von ca. 300.000 € könnte dabei relativ schnell eliminiert werden. Es sind zum einen auch die vorgenannten überhöhten Rechnungen, die die eine relative Knappheit erzeugen und so den notwendigen Beitrag trotz sinkender Touren hoch halten. Zum anderen könnte man aber auch einen größeren Handlungsspielraum und eine höhere Planungssicherheit erreichen, wenn die 90 Vertragspartner mit ihren 220 Taxen ebenso in den Verein aufgenommen würden und mit Baudarlehen und Eintrittsgeld den Verein finanziell stützen.
Die Revisionskommission schloss ihren Vortrag mit der Benennung von konkreten Maßnahmen, die sie für notwendig erachtet. Auf dieses Maßnahmenpaket gehen wir im Teil II unseres Berichtes ein. Insbesondere erging die Empfehlung, den Aufsichtsrat nicht zu entlasten, da er seiner Aufsichtspflicht in vielen wichtigen Punkten nicht nachgekommen sei. Amir Sarai nannte in seinem Bericht auf der Versammlung konkrete Punkte. Auch im weiteren Verlauf der Versammlung äußerten sich die Anwesenden vom Aufsichtsrat zu diesen konkreten Vorwürfen nicht. Der Aufsichtsrat verfolgte eine andere Strategie.
Es hieß, Revisionskommission und Aufsichtsrat haben sich nicht auf einen gemeinsamen Bericht einigen können, deswegen wurde ein weiterer Bericht der Revision verlesen. Substantielle Erwiderungen zu den anderen stichhaltigen Punkten der Revisionskommission enthleit er leider nur in geringem Umfange; sie sind bereits im obigen Teil I unseres Berichtes berücksichtigt.
Bernd Michalke blieb in seinem verlesenen Bericht allgemein und lapidar. Der Aufsichtsrat stehe hinter seinen bisherigen Entscheidungen und ist der Meinung, dass Fred Buchholz der richtige „Geschäftsführer“ sei. Dem Taxi-Ruf ginge es finanziell gar nicht schlecht. Es würde mit Bedacht gehaushaltet. Buchholz selber äußerte Unverständnis an der Kritik: Niemand würde „über Gebühr“ zur Kasse gebeten, der Verein stünde gut da, und dem Gewerbe gehe es doch „im Grunde gut.“
Der Bericht des Aufsichtsrates hatte statt der Kritik an der Haushaltsführung und an der Aufsicht einen anderen Schwerpunkt - und zwar den Ad-hominem-Angriff gegen den zweiten Vorsitzenden. Das gemeinsame Vorgehen vom ersten Vorsitzenden und "seines" Aufsichtsraest wird ebenso im zweiten Teil unseres Berichtes thematisiert.