20.04.2013 - Mitglieder-Info: Vollversammlung des Taxi-Ruf

Widerstreitende Interessen

Der Taxi-Ruf lädt seine Mitglieder am Montag, den 22.04.2013 zur Vollversammlung in das Hotel Munte ein. Der Posten des ersten Vorsitzenden ist für vier weitere Jahre neu zu besetzen. Die TR-Führung möchte außerdem weitreichende Änderungen der Satzung beschließen lassen. Mehrere Änderungsanträge von Mitgliedern stehen diesen jedoch entgegen - obgleich wichtige Fragen für die Zukunft des Gewerbes erst gar nicht gestellt werden. 

Mitglieder wollen die Mitbestimmung ausbauen. Die veröffentlichten Anträge der Mitglieder an die Tagesordnung oder Satzung sehen außerdem die Höhe der Vorstandsbezüge kritisch.

 

Mitglieder sowie zahlende Vertragspartner haben auch vorab Zweifel angemeldet, ob ihre Zahlungen an den Verein sinnvoll und sparsam verwendet werden. Die vorgelegten Bilanzen weisen nämlich seit Jahren eine chronische Unterdeckung auf, die zudem jährlich wächst.

 

Andere wichtige Punkte widerum werden von der Mitgliederschaft des TR gar nicht thematisiert. In Stichpunkten: Wagenburgmentalität, Insichgeschäfte, Neutralität des Aufsichtsrates, und Machtkonzentration. Der Vorstand des TR möchte jedoch auch dieses Jahr wieder seine Ermächtigungen ausweiten und man plant offenbar, sich von seiner Ordnungsfunktion im Gewerbe zu verabschieden.

Bezüge und Leistung des Vorstandes im Fokus

Auch die IG war Vorort - und erinnerte die stimmberechtigten Taxihalter mit einem Denkzettel...
Auch die IG war Vorort - und erinnerte die stimmberechtigten Taxihalter mit einem Denkzettel...

Die Bezüge und die Leistung des Vorstandes scheinen im Fokus zu stehen, denn in jedem der drei Anträge werden die Vorstandsbezüge thematisiert. Zwei Anträge fordern die Offenlegung der Bezüge. Begründet wird die Offenlegung damit, dass die Gehälter durch Beitragszahlungen der Mitglieder aufgebracht werden müssen.

 

Gerüchten zufolge liegt das Bruttogehalt des ersten Vorsitzenden über dem eines Bundestagsabgeordneten und auch noch über dem eines leitenden Oberarztes. Es wird der Antrag gestellt, dass der Vorstand seine Tätigkeiten mit tatsächlich gearbeiteter Stundenzahl nachweisen möge. Leistung und Vergütung würden so vergleichbar. Er selbst stellt sich wohl auch dieses mal wieder zur Wahl - vermutlich als einziger Kandidat. Mindestens ein Mitglied hat angekündigt, eine geheime Wahl zu beantragen.

 

Die Vorstandsbezüge wurden bislang vom so genannten „Aufsichtsrat“ festgelegt. Revisor Bernd Senz schlägt eine Änderung der Satzung vor, dass die Vollversammlung zukünftig eine Obergrenze für Vorstandsbezüge festlegen möge. Er spielt in seinem Antrag darauf an, dass der erste Vorsitzende den Aufsichtsrat in der Vergangenheit beeinflusst haben könnte und plädiert für eine direktere Mitbestimmung der zahlenden Vereinsmitglieder.

Mittelverwendung wird diskutiert - Einsparpotenziale vorhanden

...an Themen, die man vielleicht auch mit bedenken könnte. Ca. 80 Flyer wurden verteilt.
...an Themen, die man vielleicht auch mit bedenken könnte. Ca. 80 Flyer wurden verteilt.

Zu dieser unverhohlenen Nachfrage hat wohl hauptsächlich die Leistung der TR-Führung der letzten Jahre beigetragen. Die finanzielle Lage der Vermittlungsstelle bietet zwar keinen Anlass für Begeisterung. Gleichwohl sind die Zahlen nur eine sehr grobe Übersicht, und nur mehr oder weniger aussagekräftig. Die Verbindlichkeiten des Vereins wachsen indes jedes Jahr und betragen inzwischen bereits 98 % der Aktiva.

 

Es wird ein jährlich wachsender Verlustvortrag vor sich her geschoben, und zwar sind es derzeit knapp 300.000 € Schulden. Da stellt sich schon die Frage, ob man nicht etwas sparsamer sein könnte. Zur Beantwortung finden sich in der Gewinn- und Verlustrechnung des Vereins außer den Lohnkosten in Höhe von 1.300.000 € jährlich auch andere interessante Posten in bemerkenswerten Höhen. Vereinfachend beantwortet könnte allein der Verzicht auf Reise- und Bewirtungskosten in Höhe von 20.500 € den jährlichen Fehlbetrag in einen Überschuss verwandeln.

 

Auch wenn einige dieser Kosten objektiv gerechtfertigt sein mögen, kann man sich schon auch überlegen, ob nicht auch Einsparpotenziale vorhanden sind, um die monatliche Belastung der Betriebe, z.B. bei den Gebühren für Abrechnungen, in Zukunft zu verringern. Denn wie es um die Unternehmen wirtschaftlich steht, dürfte bekannt sein – und dass die Lage nicht besser wird, auch.

 

Warum also Geld verschenken? Fremdes Geld lässt sich leicht verschenken. Da geben seliger denn nehmen ist, hat der TR gleich 27.510 € seiner Mitglieder ganz offiziell verschenkt. Ob 201.000 € für „Werbung und Werbefahrten“, entsprechend ca. 423 € pro Taxe, sinnvoll angelegt sind, darüber lässt sich streiten. „Sonstige Aufwendungen“ sofort als sinnvolle Mittelverwendung zu bezeichnen, stellt aber den Langmut auf die Probe. Umso mehr, wenn es sich um 64.000 € jährlich handelt – entsprechend 135 € pro Taxe. Ob darin auch eine berüchtigte viersitzige VIP-Loge der TR-Führung im Weser-Stadion enthalten ist, darüber kann man nur spekulieren.

 

Unter dem Strich kosten Werbung, „Sonstiges“, Geschenke, Bewirtung und Reisen dem Bremer Taxiunternehmer 670 € im Jahr pro Taxe; insgesamt 317.000 €. Die Frage ob sich das lohnt, könnte sich auszahlen - auch beim Gehalt des ersten Vorsitzenden.

Ausbau der Wagenburg - das verkannte Problem

Nicht jeder darf in eine Wagenburg
Nicht jeder darf in eine Wagenburg

Ausgerechnet die Bestimmungen über die Prüfpflicht seiner Bilanzen bzw. Jahresabschlüsse will der Vorstand nun aus der Satzung streichen. Da es im Vereinsrecht keine verbindliche Regelung zur Kassenprüfung gibt, wird die Stellung des Revisors potenziell geschwächt. Nur für Genossenschaften ist eine jährliche Revision vorgeschrieben, wenn der Umsatz zwei Millionen € übersteigt. Das gilt nicht für Vereine. Der Vorstand wäre dann nach BGB genau genommen nur noch oberflächlich der Mitgliederversammlung und dem Finanzamt gegenüber auskunftspflichtig; die weitgehenden Rechte eines Wirtschaftsprüfers oder Revisors könnten in der Praxis im Streitfall nicht so einfach eingefordert werden. Man kann davon ausgehen, dass der Revisor selbst an der Bestimmung festhalten würde, denn er schlägt eine Präzisierung derselben vor.

 

Eine Begründung für das Begehren des Vorstandes, die satzungsmäßigen Grundlagen der Überprüfung seiner eigenen Geschäfte zu schwächen, liegt der IG nicht vor. Für einen ordnungsgemäß arbeitenden Vorstand würden die Vorteile einer derartigen Prüfung nicht nur in seiner Entlastung liegen. Vielmehr obliegt Revisoren auch eine Prüfung laufender bzw. geplanter Geschäfte, um Fehlern bei deren Abwicklung im Sinne der Mitglieder vorzubeugen. Einem Vorstand, der im Sinne seiner Mitgleider handeln möchte, müsste also auch an einem effektiven Revisor gelegen sein. Für einen fehlerhaft handelnden Vorstand bestünde aber die Gefahr, dass der Revisor unangenehme Fragen zu Geschäftsvorfällen stellt und die Empfehlung auf Entlastung verweigern könnte.

Keine wirklich heiklen Fragen gestellt

Und dies ist nur ein Aspekt eines größeren Problemkreises, den die Halterschaft noch weitgehend auszublenden scheint. Der Abbau von Kontrollmöglichkeiten ist nur ein Teil des Ausbaus der Machtkonzentration; die überlangen Amtsperioden kommen hinzu. Nicht eines der Mitglieder kam auf die Idee, dass die Länge der Amtsperioden von den aufgeblähten vier Jahren auf das normale Maß zurückgesetzt werden könnte, geschweige denn, dass man die Anzahl zulässiger Amtsperioden begrenzen könnte.

 

Die Aufblähung des "Aufsichtsrates" mit Parteigängern dient nur dazu, dessen Stellung im Sinne der Kleinunternehmer zu schwächen. Denn seine originäre Aufgabe ist ja, den Vorstand in seinen Rechtsgeschäften im Sinne aller Mitglieder zu beaufsichtigen. Beim TR jedoch haben einzelne Mitglieder Prokura bis 10.000 €; der Vorstand kontrolliert sich selbst bis 25.000 €. Kann da von neutraler "Aufsicht" überhaupt noch die Rede sein?

 

Bei immer weiter sinkendem Tourenaufkommen könnten Insichgeschäfte (§ 181 HGB) interessant sein - aber es findet sich keinerlei Aussage dazu in der Satzung. Immerhin fordert ein Mitglied, dass ein Kartenlesegerät für die absurde Summe von angeblich 700 € vor dem diktierten Kauf den Mitgliedern auch "vorgestellt" wird.

 

Dabei haben die Herausforderungen bereits begonnen: Umsätze jenseits der Schmerzgrenze, Mindestlohn, das Fiskaltaxameter vor der Tür. Der Kraftdroschkenbesitzer wurde von den Flotten schrottreifer Rostlauben mit "Vollzeit-Aufstocker" längst überfahren. Das Geplänkel um Ehrenvorsitzende und Aufsichtsratspöstchen wirkt da nur noch grotesk.

Vertragspartner "müssen leider draußen bleiben"

Keine Stühle für Vertragspartner
Keine Stühle für Vertragspartner

Die Regelung, dass Unternehmen erst nach einer 5-jährigen Probezeit, in der sie nicht stimmberechtigte Vertragspartner sind, Mitglied werden dürfen, wurde erst unter Fred Buchholz eingeführt. Sie schmälert den Verein, und die Einflußnahme neuer Mitglieder.

 

Nach mehr Mitbestimmung und besserer Einbindung verlangen zwei Anträge, auch Vertragspartner zu den Mitgliedsversammlungen einzuladen. Begründen ließe sich das mit dem satzungsgemäßen Vereinszweck „Stärkung des Gemeinschaftsgeistes“ (§ 2, Pkt. 4). Der Verein wird in größer werdendem Maße von Vertragspartnern finanziert, die kein Stimmrecht haben und von Informationen ausgeschlossen werden. Dennoch müssen sie sich den Beschlüssen des Vereins beugen.

 

Der Vorstand beantragt gleichzeitig, die Bestimmungen für die Vertragspartner gänzlich aus der Satzung zu entfernen. Die lapidare Begründung ist eine formaljuristische Finte: Die Satzung gelte nur für Mitglieder. Das ist natürlich Unfug, denn die Satzung entfaltet hier ihre Bindungswirkung gegenüber dem Vorstand, der als einziger ermächtigt ist, die Verträge mit den „Nicht-Mitgliedern“ zu gestalten. Ohne eine derartige Regelung unterliegt die Vertragsgestaltung rein formal der Willkür des Vorstandes (und dem Aufsichtsrat) und ist nicht mehr, wie bisher, Gegenstand der Abstimmung aller Mitglieder.

 

Es gibt jedoch einen viel gewichtigeren Grund, warum die Entfernung des Paragrafen  3 problematisch sein könnte: Die Tourenvermittlung an Nicht-Mitglieder entspricht nicht dem satzungsgemäßen Vereinszweck und ist deswegen ohnehin fragwürdig. Vereinszweck ist "Vermittlung der Beförderungsleistung seiner Mitglieder an Dritte" (§ 2 Pkt. 2). Mit einer Streichung des Passus könnte die Vertragspartner-Konstellation juristisch anfechtbar werden.

Kommentare: 1 (Diskussion geschlossen)
  • #1

    ehemaliger EWU (Sonntag, 21 April 2013 19:14)

    Ich bin nach vielen sehr engagierten Jahren jetzt nur noch angestellter Fahrer und auch ganz froh darüber. Viel mehr Geld hatte ich zuletzt auch nicht. Die wirtschaftliche Situation für alle ist derzeit absolut indiskutabel und wird ins Verderben führen.

    Mich kotzt die Entfremdung, Großmannssucht und Selbstherrlichkeit a la "Ich bin der Herrscher aller Reussen" des Vorstandes und die Unfähigkeit des Aufsichtsrates (Stichwort: Keine Kontrolle aber dicke Klickenwirtschaft) maßlos an.

    Lieber Vereinsmitglieder des Taxi-Ruf: So kann es nicht weiter gehen, erinnert euch Eurer unternehmerischen Tugenden und Rechte und nutzt diese auch endlich.

    I H R S E I D D E R TAXI-TRUF"

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