23.03.2012 - Hintergrundartikel im "Weser-Kurier"

Vorläufige Einigung zu Taxifahrer-Schulungen

Parteien handeln Vergleich vor dem Amtsgericht aus / Unternehmer müssen Kosten übernehmen

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VON YORK SCHAEFER 

 

Bremen. Im Streit zwischen der Funkzentrale Taxi-Ruf und ihrer Fahrerschaft über kostenpflichtige Schulungen gibt es eine vorläufige Einigung. Vor dem Amtsgericht haben die Parteien - zwei Fahrer und der Taxi-Ruf - jeweils einen Vergleich ausgehandelt. Demnach müssen die zwei Taxi-Unternehmer als Arbeitgeber der beiden Fahrer die Kosten der fünf Schulungen zu Themen wie Taxi-Recht, Markt, Image oder Fahrsicherheitstraining übernehmen. Wenn diese dort trotzdem nicht erscheinen, dürfen sie vom Status als Service Taxi-Fahrer gesperrt werden.

Da ein Urteil mit Signalwirkung erwartet wurde, stieß die Verhandlung auf reges Interesse. Gut 20 Fahrer und Taxi-Unternehmer drängten sich in dem kleinen Saal 131. „Wer fährt denn jetzt Taxi, wenn Sie alle hier sind? ", fragte Richter Bruns witzelnd in die Runde. Zur Verhandlung standen zwei Anträge auf einstweilige Verfügungen, mit denen sich die Fahrer Dietmar Focke und Boris Wefer gegen eine bereits verhängte Sperre ihres Status als sogenannte Service-Taxifahrer zur Wehr setzten. Beide befürchteten durch den Ausschluss von den entsprechenden Funktouren größere Umsatzeinbußen, weil vor allem Großkunden meist nur Service-Taxen bestellen.

Richter Bruns gab zwei unterschiedliche rechtliche Einschätzungen ab, die letztlich zu dem Vergleich führten. In einem potenziellen Hauptsache-Verfahren würde er den klagenden Fahrern Recht geben. In der Betriebsordnung des Taxi-Rufs sei zwar von Schulungen für die Fahrer die Rede, aber nicht, dass diese die Kosten zu tragen hätten. Außerdem habe sich der Taxi-Ruf bei der Sperre für den Service-Status nicht an das übliche Verfahren gehalten, zum Beispiel eine Anhörung des Fahrers vor der Sanktion. In der Sache der einstweiligen Verfügung gegen die Sperre wiederum würde er dem Taxi-Ruf Recht geben. Ein Eilverfahren sei hier nicht notwendig, da die Klägerseite nicht nachweisen konnte, dass der Lebensunterhalt des Fahrers durch mögliche Umsatzverluste kurzfristig gefährdet sei.

Unter den Fahrern stieß das Urteil auf Zufriedenheit mit Einschränkungen. „Ich bin zufrieden damit, dass nun der Taxi-Unternehmer, wenn er von einem Fahrer den Besuch der Schulungen erwartet, diese auch bezahlen muss" , sagte Boris Wefer. Nicht glücklich ist er darüber, dass eine finanzielle Kompensation für den Zeitaufwand der Schulungen nicht geklärt wurde.

Außerdem verwies Wefer darauf, dass an den Service-Fahrer-Status viele weitere Dienste wie Boten- oder Einkaufsfahrten gekoppelt seien und gesperrte Fahrer hier Einbußen haben könnten. „Generell geht es mir aber nicht so sehr um die 35 Euro Schulungskosten, sondern um den Umgang des Taxi-Rufs mit den Fahrern," Die Fahrer wollen nun eine Interessensgemein¬schaft gründen, um mit dem Taxi-Ruf eine Einigung auf Augenhöhe zu erzielen.

Möglicherweise aber steht dem Taxi-Ruf als Unternehmerverband nun neuer Ärger ins Haus. Ein Unternehmer erklärte nach der Verhandlung, dass er seinen Fahrern die Schulungen nur auf deren ausdrücklichen Wunsch bezahlen würde, nicht aber auf Anordnung des Taxi-Rufs.

Ingo Heuermann, Vorstandsmitglied. beim Taxi-Ruf, hält den Vergleich für sinnvoll. Befürchtungen, dass es jetzt zu Streitigkeiten mit den zur Zahlung der Schulungen verpflichteten Taxi-Unternehmern kommt, hat er nicht. „Die absolute Mehrheit der Unternehmer sieht ja den Sinn der Schulungen", glaubt Heuermann.

 

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