Nach drei gescheiterten Mediationen zwischen Vorständen der IG und der Führung des Taxi-Ruf, findet nun endlich der mit Spannung erwartete erste von drei Prozessen am Montag, den 26. Januar 2015 um 11:00 vor dem Landgericht Bremen statt.
Hauptbestandteile dieser Klagen eines Vorstandes der IG (Kläger) gegen den Taxi-Ruf (Beklagter), sind aus Sicht der IG, die unberechtigten Sperren und Sanktionen gegen angestellte Fahrer.
Die seit dem 11.04.2012 (auch zufällig das Gründungsdatum der IG) praktizierten Ausschlüsse von der Funkvermittlung bei Tourenrückgabe, sowie weitere Sanktionen des Taxi-Ruf gegen angestellte Fahrer, sind nicht zu akzeptieren und bedürfen daher einer gerichtlichen Klärung.
Weder bei der letzten Mitgliederversammlung des Taxi-Ruf noch in zahlreichen Gesprächen waren die Mitglieder und der Vorstand der Taxenzentrale bereit, die für die Fahrer inakzeptable Praxis einzustellen. Drei Mediationen vor Gericht scheiterten ebenfalls ergebnislos.
Grundsätzlich erhofft sich die IG durch die drei Klagen auch eine Klärung, inwieweit eine Taxenzentrale in die Rechte von TaxifahrerInnen eingreifen darf und vom Funk ausschließen kann und Sperren oder Sanktionieren verhängen darf, ohne dass zwischen Taxizentrale und TaxifahrerInnen ein Rechtsverhältnis bzw. Arbeitsverhältnis besteht.
Wir Erinnern uns in diesem Zusammenhang: Auf Druck der IG mußte die Taxizentrale die sog. "Gestattungsverträge" (vormals geschlossen zwischen Taxizentrale und FahrerInnen) für unwirksam anerkennen lassen, da hierfür keinerlei Rechtsgrundlage bestand.
Ziel dieser Klage ist, dem Beklagten zu untersagen, den Kläger von der Funkfahrtenvermittlung auszuschließen, gegenüber dem Kläger Geldbußen auszusprechen und den Kläger zur Teilnahme an Nachschulungsseminaren zu verpflichten. Darüber hinaus soll festgestellt werden, dass der Beklagte nicht zur Androhung, Aussprache oder Festsetzung von Ordnungsmitteln oder Sanktionen jeder Art gegenüber dem Kläger berechtigt ist.
Dieses Urteil ist somit weit über die Grenzen Bremens für alle angestellten TaxifahrerInnen in ganz Deutschland von Bedeutung. Ein großer Teil aller Taxizentralen bedient sich ähnlicher kunstvoller vertraglicher Vehikel, um Einfluß auf die vermittelten FahrerInnen zu nehmen und darüber hinaus mittels eigenmächtiger Bußgeldkataloge Funk- und Geldsanktionen ausüben zu können.
Interessierte Besucher zum Prozeß sind herzlich willkommen:
Im Gerichtshaus, Altbau, Domsheide 16, Geschoss 1. im Saal 153
Der ganze Hintergrund zu der Thematik: siehe hier
13.10.13 - Juristen: Funksperren und Sanktionen ohne Rechtsgrundlage. Als letzter Versuch fordert ein Mitglied der IG anwaltlich zur Unterlassung der Funksperren auf. Für Sanktionen jeglicher Art fehlt dem Call-Center die Rechtsgrundlage.
10.03.13 - Mitgliederinfo: Taxi-Ruf ignoriert Brief der Fahrervertretung
15.02.13 - Offener Brief an den TR: Schluss mit den Schikanen, sofort!
08.10.12 - Offener Brief an den TR: Taxi-Ruf droht weiter mit neuen Sanktionen
14.04.12 - Neue Sanktionen bei der Auftragsvermittlung
21.03.12 - Vergleich vor dem Amtsgericht: Sanktionen nicht durchsetzbar
13.10.13 - Juristen: Funksperren und Sanktionen ohne Rechtsgrundlage. Als letzter Versuch fordert ein Mitglied der IG anwaltlich zur Unterlassung der Funksperren auf. Für Sanktionen jeglicher Art fehlt dem Call-Center die Rechtsgrundlage.
10.03.13 - Mitgliederinfo: Taxi-Ruf ignoriert Brief der Fahrervertretung
15.02.13 - Offener Brief an den TR: Schluss mit den Schikanen, sofort!
08.10.12 - Offener Brief an den TR: Taxi-Ruf droht weiter mit neuen Sanktionen
14.04.12 - Neue Sanktionen bei der Auftragsvermittlung
21.03.12 - Vergleich vor dem Amtsgericht: Sanktionen nicht durchsetzbar