07.12.2013 ARBEITSBEDINGUNGEN: Fahrervertreter wird bekämpft

Taxi-Ruf-Führung dreht weiter an der Streitspirale

Die Vereinsführung setzt in allen Konflikten weiter auf Eskalation

Nach Presseberichten über Mobbing gegen Taxifahrer veröffentlichte der Unternehmerverein Taxi-Ruf Bremen vor genau einem Jahr eine „Richtigstellung“. Man könne gar kein Mobbing betreiben und stünde der IG Bremer Taxifahrer „absolut nicht ablehnend gegenüber“. Beide Aussagen erwiesen sich mittlerweile als falsch.

Inzwischen sind nämlich neue Fälle von Mobbing gegen einen Vertreter der Fahrerschaft bekannt geworden. Auch wirkt das Verhalten des TR im letzten Jahr, anders als die offizielle Verlautbarung, gegenüber der kritisierenden Interessenvertretung der Kleinunternehmer und Fahrer eher eskalierend. Statt gemeinsam an einer Lösung der angesprochenen Konflikte zu arbeiten, verweigert der TR seit über einem Jahr Verhandlungen und setzt weiterhin auf Konfrontation.

 

  1. Mobbing aus der Taxi-Ruf-Führungsriege (s. u.)
  2. Richtigstellung à la TR
  3. Bericht der BILD-Zeitung

Vorbildliche Unternehmer in der TR-Führung?

Mobbing aus der Taxi-Ruf-Führungsriege

Ein Mitglied des Aufsichtsrates schließt gemeinsam mit dem TR einen langjährigen Fahrer wiederholt von lukrativen Touren, wie Rollstuhl- oder Liegendtransporte, aus und droht ihm mit Kündigung. Als Fahrervertreter wehrte er sich erfolgreich gegen die Pläne des Vereins. Statt vorbildlicher Personalführung Rache für den angegriffenen Freund Fred B., derzeit erster Vereinsvorsitzender?

Günter W. arbeitet seit über zehn Jahren als Chauffeur einer behindertengerechten Taxe in Vollzeit für zwei Brüder, die zusammen 23 Taxen, Liegetaxen und behindertengerechte Fahrzeuge in Bremen betreiben. Einer der beiden Betriebsinhaber ist Mitglied im sogenannten „Aufsichtsrat“ des Bremer Unternehmervereins „Taxi-Ruf“.

Im Herbst 2011 wurde Günter von seinen Chefs noch gelobt – er wäre durch seine Kompetenz, Flexibilität und durch seinen Fleiß wirklich unersetzbar geworden. Frühjahr 2012 sollte Günter W., ausgebildeter Rettungssanitäter und jahrzehntelanger Arbeitserfahrung im Krankentransport, dann an einer umstrittenen Zwangsschulung des Unternehmervereins teilnehmen. Ersonnen hatte diese Veranstaltung für alle Fahrer im wesentlichen der erste Vorsitzende des Unternehmervereins; obwohl kein Rechtsverhältnis zwischen Verein der Unternehmer und deren Angestellten bestand. Für Kosten dieser Schulung, zuvor schon Gegenstand gerichtlicher Verhandlungen, wollte sein Arbeitgeber bezahlen – nicht hingegen für den Verdienstausfall.

Günter weigerte sich, teilzunehmen und suchte erfolglos das Gespräch. Ihm wurde stattdessen mit einem teilweisen Ausschluss aus der Funkvermittlung und mit einer „Geldstrafe“, die der Verein seines Chefs verhängen wollte, gedroht. Günter wehrte sich dann mit anwaltlicher Hilfe. Vor Gericht beantragte der TR zunächst die Klageabweisung. Daraufhin nahm man Günter ins Gebet. Man bot ihm gar einen „zinsgünstigen Kredit“ in Höhe von 3000 € an – sofort auszuzahlen, wenn er die Schulungen besuchen würde. Günter ließ sich nicht beeindrucken. Die rechtliche Seite war allerdings dem Taxi-Ruf selbst klar, so dass er seine Position vor Gericht im Juni 2012 aufgab.

In den Folgemonaten kam es für Günter, der ausschließlich durch eine Beteiligung am Umsatz entlohnt wird, zu Lohnabsenkungen und einigen Änderungen am Arbeitsplatz. Lukrative Ferntouren versuchte man ihm zunächst zu untersagen. Anstatt dass er wie bisher seine freien Tage mitbestimmen konnte, wurden ihm Schichten gegen seine Wünsche und bisherigen Gewohnheiten zugeteilt. Bis zu diesem Sommer wurden ihm Fahraufträge für Behindertentransporte und für einen örtlichen Reiseveranstalter auch von seinem Arbeitgeber direkt erteilt. Günter übernahm mit seinem von ihm bemerkenswert gepflegten 3,5-Tonner bis letztes Jahr sämtliche Rollstuhl- und Liegendtransporte, die an ihn herangetragen worden. Diese Aufträge – und Umsätze- erhielten nun andere Wagen der Flotte seines Arbeitgebers. Günters Provisionslohn sank so spürbar.

Als auch noch einem weiteren Fahrer nach dessen Angaben Touren mit der Begründung „du bist ja IG-Mitglied“ verweigert wurden, wurde die IG im Herbst letzten Jahres aktiv, verwarnte den TR und informierte die Presse. Hinter vorgehaltener Hand gab es Gerüchte, nach denen die Anweisung direkt vom ersten Vorsitzenden des Unternehmervereins kämen und Druck ausgeübt worden wäre – offiziell bestätigen wollte dies bislang niemand. Der TR veröffentlichte daraufhin die bereits genannte „Richtigstellung“. Im Ergebnis empfing die IG zunächst weniger Klagen über Mobbing. Leider war das aber nur ein vorübergehendes Phänomen, denn inzwischen muss diese „Richtigstellung“ als plumpe und wohl vorsätzliche Falschaussage entlarvt werden.

Bald, nach dem der Landesdatenschutzbeauftragte Missstände bei Taxi-Ruf behandelte, blieben weitere Aufträge aus, die gewöhnlicherweise von der Zentrale des TR und dem Arbeitgeber Günters disponiert wurden.

Das Aufsichtsratsmitglied bot dem angestellten Fahrer an, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, also eine Kündigung zu akzeptieren. Ein anderes mal wurde angeboten, er könne eine Taxe pachten, um dann den Betrieb als Angestellter zu verlassen. Als der widerspenstige Fahrer beide Ansinnen ablehnte, ließ der Taxihalter ohne weitere Rücksprache, geschweige denn Begründung, die Auftragsvermittlung für den Fahrer weiter einschränken.

So betrieb der fleißige und beliebte Günter im Namen und Auftrag des Taxi-Ruf sogar Starthilfe für PKW, die wegen einer schwachen Batterie nicht ansprangen. Um die Fahrzeugelektronik zu schonen, schaffte er sich eigens dafür ein professionelles Gerät an. Sein Arbeitgeber entschied nach zehn Jahren eingeübter Praxis, dass Günter diese Aufträge nicht mehr erhalten sollte. Andere „qualifikationsabhängige Aufträge“ folgten, wie zum Beispiel die Fahrradmitnahme in seinem gebrauchten Transporter, ohne oder mit fadenscheinigen Begründungen. Sein Lohn sank weiter.

Mehrfach bewarb er sich telefonisch und persönlich beim TR um die Zuteilung bestimmter regelmäßiger Fahrten, Botenfahrten, wie zum Beispiel die Ersatzzustellung des Weser-Kurier – und zwar über einen längeren Zeitraum. Hierfür werden immer wieder Fahrer gesucht. Normalerweise werden dies Aufträge unkompliziert vergeben. Nur Günter ging bis heute leer aus.

Das gleiche geschah mit „Tragestuhl-„ und „Rollstuhltouren“, die er ebenso gerne übernahm, wenn die Stammbesetzung nicht mehr ausreichte. Sie werden mit Pauschalen vergütet und generierten bislang einen erheblichen Teil seines Lohnes. Arbeitsvertraglich waren sie seit zehn Jahren ein charakteristisches Merkmal seiner Arbeitsaufgaben. Weitere Merkmale, die den Zentralencomputer den Wagen und Fahrern „qualifikationsabhängige Aufträge“ vermitteln lassen, wurden von seinem Arbeitgeber ohne stichhaltige Begründung gestrichen, so zum Beispiel die Mitnahme von elektrischen Rollstühlen oder Fahrrädern. Durch diese nachträgliche einseitige Abänderung seines Arbeitsvertrages geht er nun ebenso mit Hilfe der Gewerkschaft ver.di vor.

Die Antwort seines Arbeitgebers war eine Abmahnung mit Androhung einer Kündigung, wegen einer Lappalie. Günter hatte auf Weisung seines Arbeitgebers einem körperlich behinderten Stammkunden einen Preisnachlass gewährt, und die notwendigerweise durch die „Wartezeit“ entstehende Fahrpreiserhöhung beim Ein- und Aussteigen des Rollstuhlfahrers anschließend vom Fahrpreis einmalig wieder abgezogen. Ein Vorgehen, was durchaus an der Tagesordnung ist; es entstehen fast täglich derartige Abzüge. Das Aufsichtsratmitglied des Unternehmervereins bestreitet seine Anweisung nun und sieht in der Differenz von 9,60 € einen Grund, den tadellos arbeitenden Mitarbeiter nach zehn Jahren erstmalig abzumahnen. Die Erfolglosigkeit einer solchen Abmahnung, gegen die nun ebenso anwaltlich vorgegangen wird, dürfte dem Arbeitgeber indes durchaus bewusst sein.

Etwa gleichzeitig intervenierte der Arbeitgeber, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates und Freund des ersten Vereinsvorsitzenden, gegen Günters Engagement, den Umsatz durch das Betreiben der Smartphone-App von Mytaxi zu steigern durch ein schlichtes Verbot der App. Der Freund von Günters Chef ist „zufällig“ im Vorstand des Konkurrenz-Unternehmens „Taxi Deutschland“, das im Segment der Taxiapps allerdings ein Nischendasein fristet.

Günter erarbeitete sich durch seine akkurate Arbeitsweise einen festen Kundenstamm auch in den Umland-Gemeinden, wobei er jedoch stets vermied, die Kunden „abzuwerben“. Diese Kunden mussten nun von seinen Kollegen bedient werden. Andere Fahrer beschwerten sich über eine nun unsinnige Aufgabenverteilung und gleichzeitig ein zu hohes Arbeitspensum. In Stoßzeiten griffen Disponenten der Zentrale daher auf Günter zurück, um die Kunden schnell zu bedienen.

Wichtiger als die Zufriedenheit der Kunden war dem Zentralenleiter und Vorsitzenden des Unternehmervereins Ingo H. Maßnahmen gegen den widerspenstigen Fahrer. Er gab an seine Mitarbeiter die Weisung heraus, Günter nicht mehr direkt mit derartigen Touren, wie es regelgerecht wäre, zu beauftragen. Die freien Aufträge sollten vielmehr von Günters Arbeitgeber, der stellvertretende Vorsitzende im Aufsichtsrat, vergeben werden. Er würde sich dann selber einen Fahrer aussuchen.

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