09.12.2013 - MEINUNG: Zum Verhältnis zwischen IG und TR

Anlässlich der neuesten Mobing-Fälle kramte ein IG-Mitglied noch einmal in unserer Schatulle und stieß auf eine "Richtigstellung" des TR vom letzten Jahr. Oder sollte man vielleicht besser Unrichtigstellung schreiben? Denn der Kommentar vergleicht diese offizielle Sonntagsrede der TR-Führung mit ihrem Verhalten anno 2013.

 

Der Kommentar in Sachen Datenschutz:"Pech für die Mitglieder und Vertragspartner des TR. Sie zahlen nun für die Borniertheit der TR-Führung."

 

Wie es allerdings im Bremer Gewerbe weitergehen soll mit diesem TR-Führungsstil, lässt der Kommentator offen.

"Richtigstellung" nach Art des TR

Der TR schrieb im Oktober 2012 selbst: „Wir verwahren uns allerdings gegen die Praxis der IG, wider besseren Wissens Erklärungen abzugeben, die nicht den Tatsachen entsprechen.“ Nach gut einem Jahr ist es an der Zeit, den Wahrheitsgehalt der „Richtigstellung“ des TR an Hand der Tatsachen zu überprüfen. Wir kommen zu dem Schluss: Man kann sie in allen drei Kernaussagen getrost als Falschaussage betrachten.

 

Gegenüber der Presse, sowie der internen Öffentlichkeit auf seiner Homepage macht der TR folgende Aussagen:

 

„Wir pflegen seit jeher einen Dialog auch mit den Fahrern“

„(...) wir pflegen seit jeher den Dialog auch mit Fahrern. (...) auch bei Unstimmigkeiten und Klärungsbedarf findet jeder Fahrer jederzeit einen Ansprechpartner.“

Eure Dialoge sind sicher!
Eure Dialoge sind sicher!

Sofern der TR mit „Ansprechpartner“ nicht seinen Rechtsanwalt meint, ist das Gegenteil richtig. Und mit „Dialog“ möchte der TR dann vielleicht die schriftliche Korrespondenz von Anwälten und Gerichten bezeichnen. Das „auch mit den Fahrern“ sollte man in diesem Fall wohl als „sogar“ verstehen. Dialog heißt in diesem Fall, dass Fahrern der Zutritt zu Informationsveranstaltungen und Mitgliederversammlungen verwehrt wird.

 

Wir müssen als Fahrer- und Unternehmervertretung klar feststellen, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Anregungen und Bitten in den Gesprächen wurden ignoriert und uns wurde sogar mit „Hausverbot“ gedroht. Bislang wussten wir als „Einzelkämpfer“, dass eben genau ein „Dialog“ oder eine einvernehmliche Klärung bei „Unstimmigkeiten“ (wie der TR miese Behandlung zusammenfassend nennt) unmöglich war und gründeten die Gemeinschaft.

 

Auch sämtliche schriftlichen Bitten als Gemeinschaft wurden alsbald, nach den ersten rechtlichen Erfolgen, vom Vorstand und „Aufsichtsrat“ schlicht ignoriert. Das betrifft insbesondere einvernehmlich durchzuführende Änderungen am Vermittlungssystem, zu den der TR nicht bereit war; hierfür hatten wir sogar Unterstützung von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Vorgeschlagen wurden nämlich auch rechtlich abgesicherte Regelungen über z.B. Arbeitsverträge.

 

Der TR hat selbstherrlich und scheinbar unbelehrbar alles abgelehnt, und zwar bis zur letzten Sekunde. „Bezahlt“ hat er das mit Behördenärger, denn erst auf Anregung vom Landesdatenschützer kam ein sehr zäher Dialog zu Stande. Nur kleckerweise wurde auf die Behördenforderungen reagiert. Im Ergebnis sind noch viel mehr Verstöße bekannt geworden. Pech für die Mitglieder und Vertragspartner des TR. Sie zahlen nun für die Borniertheit der TR-Führung.

 

Inzwischen stehen dem TR gleich mehrere Klagen von IG-Mitgliedern, ins Haus, weil dieser bislang alle Änderungswünsche im Betriebsablauf abgelehnt hatte. Dies betrifft sowohl unabsichtliche Mängel in der Programmierung, die man nicht abstellt, wie auch die wiederholten Eingriffe in andere Rechtssphären durch Sanktionen und eine (nicht funktionierende) Disziplinarkommission.

„Niemand hat vor, eine Fahrervertretung abzulehnen:“

Der Vorstand des Taxi-Ruf Bremen stünde er IG Bremer Taxifahrer „absolut nicht ablehnend gegenüber.“

 

Gibt es eine größere Ablehnung, als Ignorieren? Ja, und zwar beim Bremer Taxihalterverein, der seine Kritiker persönlich bekämpft. Dabei handelt es sich bei ca. 250 organisierten Mitgliedern um einen recht großen Anteil der Fahrer, denn die vom TR angegebenen Zahlen sind nicht verifizierbar.

 

Fred Buchholz konnte sich leider nicht zurücknehmen, und projizierte auf der letzten Mitgliedervollversammlung des TR sogar ein unvorteilhaftes Porträt des Fahrervertreters Marco Bark an die Wand. Entnommen war dieses – nachträglich bearbeitete - Foto einer Illustrierten. Zusammen mit angeblichen, aber falschen Zitaten des Fahrervertreters malte er ganz öffentlich ein Bedrohungsszenario, das von der IG ausgehen sollte, für die versammelten Arbeitgeber an die Wand. Welche beleidigende Bezeichnung er öffentlich dabei nannte, soll hier nicht wiederholt werden. Propagandamethoden, die an ganz andere Herrschaften erinnern.

 

Spätestens das ging aus menschlicher Perspektive deutlich zu weit – blieb aber nicht die einzige Benimm-Entgleisung auf dieser Veranstaltung. Zugegeben, unsere begründete Kritik war deutlich und zu letzt haben wir dafür plädiert, dass der Posten des ersten Vorsitzenden neu besetzt werden sollte. Aber die Kritik war sachlich und begründet.

 

Diese Position behalten wir übrigens bei. Einen grundsätzlichen Schnitt halten wir immer noch für das beste, denn die persönliche Einflussnahme und die Vorteile für einige wenige Personen im System sind einerseits zu groß geworden, während andererseits die demokratische Einflussnahme der Mitglieder ausgehebelt wird. Das beste Beispiel ist der Verlauf der letzten Mitgliedervollversammlung des TR.

„Beim Taxi-Ruf wird nicht gemobbt“

  • „Eine Benachteiligung von Fahrern, die der Interessengemeinschaft angehören, hat es seitens des Taxi-Ruf Bremen zu keinem Zeitpunkt gegeben. (...) Dies ist erst der Fall, wenn ein Fahrer nach groben Verfehlungen von der Auftragsvermittlung ausgeschlossen ist“

 

Die Benachteiligung eines IG-Mitgliedes ist mindestens im Fall von Günter W. mittlerweile aktenkundig. Seine Verfehlung bestand augenscheinlich ausschließlich darin, dass er Gründungsmitglied der IG ist und seine legitimen Mittel des Rechtsweges nutzt, den unbelehrbaren TR, auch in Personalunion seines direkten Arbeitgebers, zu korrigieren.

 

  • "Der Taxi-Ruf verfügt über ein vollautomatisches Vermittlungssystem. Aufträge werden nach strengen Richtlinien (...) vermittelt. (...) Da das Personal unserer Zentrale keinen Einfluss auf den Ablauf der Vermittlung hat, kann ausgeschlossen werden, dass Fahrer, wie behauptet „einfach keine Touren mehr zugeteilt“ bekommen würden."

 

Ein großer Teil aller telefonischen Bestellungen beim Call-Center, aber bei weitem nicht alle Bestellungen, wird über das Computersystem vermittelt. „Vollautomatische Vermittlung, Computer, nach strengen Richtlinien“, das klingt nach mathematischer Unbestechlichkeit nach rationeller Gerechtigkeit. „Einfluss der Zentralenmitarbeiter auf die Vermittlung ausgeschlossen“ klingt auch gut, ist aber ein schlechter Witz. Eine manuelle Zuteilung ist durchaus möglich und wird z.B. bei Verbindungsschwierigkeiten auch genutzt; die meisten Zentralenmitarbeiter dürften bei ihrer notorischen Unterbesetzung jedoch gar kein Interesse daran haben, sich noch mehr Arbeit aufzuhalsen.

 

Die Einstellungen am System, wie die Eintragung der Kriterien der Fahrer, werden vom Zentralenleiter Ingo H., Mitglied im Vorstand des TR, oder seinen gerade anwesenden Vertretern vorgenommen. Das gilt für den Fall Günter W. ebenso wie es Standard für alle anderen Fahrer und Fahrzeuge ist. Eine Veränderung der Kriterien hat eine Veränderung der Arbeitsaufgaben zu Folge und wirkt sich durch die Provisionsentlohnung auch auf den Lohn aus.

 

Darüber hinaus wird eben jenes „vollautomatische Vermittlungssystem“ bei vielen Touren überhaupt nicht eingesetzt. Dies sind insbesondere auch sehr lukrative Touren. Im Falle von Günter W. wiegt es jedoch besonders schwer, dass insbesondere bei Rollstuhl- oder Liegendtransporten keine automatische Vermittlung erfolgt. Manuelle Vergabe geschieht auch für den Einsatz von Sammeltaxis. Ein dritter Fall der manuellen Vergabe findet bei den Zubringer-Touren für Bremer Reiseveranstalter Anwendung, und zu guter letzt sind dann da noch einige Fernfahrten, insbesondere mit Roll- oder Tragestühlen, die von den Krankenkassen bestellt werden.

Fazit:

Also wurde eine Richtigstellung gemacht, die in den Kernaussagen schlicht falsch ist. Und sie wurde vorsätzlich falsch gemacht, den zwischen der Fahrervertretung „absolut nicht ablehnend“ gegenüber stehen zu wollen und dem tatsächlichen Verhalten a là „Verklag mich doch“ liegen Welten. Was ansonsten diesen radikalen Sinneswandel ausgelöst haben könnte, wurde uns nicht mitgeteilt. Vielmehr ließ man uns, der IG, schon vorher wissen, dass man uns bei den Bemühungen um gerechtere Arbeitsbedingungen seitens des TR nicht unterstützen möchte.

 

Ob nun dreiste Lüge oder kalkulierte Panne - sie konnte in dem ruhigem Gewissen gemacht werden, dass z.B. die Vorwürfe des „Tourenentzugs“ schwer zu beweisen sein werden. Auch die Ausprägungen von „Mobbing“ sind meist schwer zu fassen. In diesem Beispiel allerdings liegt ein klarer Fall von „Union-Busting“ –so nennt man die Bekämpfung von Betriebsräten- vor, und zwar ausgehend von einer Clique im Bremer Taxigewerbe.

 

Nur: Jetzt ist es aktenkundig. Und wir ließen uns ein ganzes Jahr Zeit, um die „Richtigstellung“ zu überprüfen. Anhand der Tatsachen.

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