26.10.2012 - Die dritte Presse-Mitteilung der IG

Taxi-Ruf Bremen verzichtet offiziell auf Knebelverträge und stellt nach langem Streit Zwangsmaßnahmen ein

Die Angestellten und Vereinsmitglieder zahlen für vermeidbare Fehler der Taxi-Ruf-Führungsspitze. Durch mangelhafte Planung und Durchführung der Zwangs-schulungen ist ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden. Bislang gibt es weder personelle Konsequenzen noch finan­ziellen Schadensersatz.

 

Man weicht weiterhin sozialen Mindeststandards aus und antwortet mit Mobbing.

 

Der monopolistische Taxiunternehmerverein Taxi-Ruf Bremen e.V. (TR) verzichtet nach be­harrlichem Drängen der Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer und mehreren Klagen aus der Fahrerschaft vor Gerichten nicht nur auf Zwangsmaßnahmen, sondern auch auf Kne­belverträge (so genannte „Gestattungsverträge“) für Bremer Taxifahrer. Auch diese waren letzten Endes rechtlich nicht mehr zu halten.

 

Das ist ein wichtiger Sieg für alle Bremer Taxifahrer und Kleinunternehmer in ihrem Bestre­ben, das Gewerbe voranzubringen, und es ist eine weitere Pleite der TR-Führungsspitze. Sie hat dadurch vermeidbare Kosten verursacht, die von den bereits im Voraus einkassierten Beiträgen der Vereinsmitglieder des TR, den Arbeitgebern, und von „Schulungsgebühren“ der angestellten Fahrer beglichen werden müssen. Schlimmer wiegt jedoch, dass gerade die selbst organisierten Aktivisten der IG dafür finanzielle Belastungen, Risiken und auch Mob­bing in Kauf nahmen und nehmen müssen. So drohen nun neue Rechtsstreite.

 

Beharrlich arbeitete die IG Bremer Taxifahrer und brachte eine uneinsichtige Führungsebene wenigstens teilweise wieder auf den Boden der Tatsachen (ältere Pressemitteilungen). Erst als von den Fahrern gefordert wurde, endlich Arbeitsverträge mit verbindlichen Regelungen zum Standard zu machen, die bei der überwiegenden Mehrheit der Bremer Taxifahrer nämlich fehlen, hatte man beg­riffen, woher der Wind weht. Es hat noch einmal einige Wochen gedauert, bis der Aufsichts­rat des Vereins schließlich die Reißleine zog. „Plötzlich“ konnte man auf die Schulungen und die „Gestattungsverträge“ verzichten.

 

Weiterhin werden soziale Mindeststandards im Bremer Taxengewerbe unter der Führung des Taxi-Ruf Bremen unterlaufen. Versucht man nach wie vor seiner Verantwortung aus-zuwei­chen?

 

1.  Soziale Schieflage im Taxigewerbe – Unternehmerverein ohne Änderungswillen

2.  Das Geschäft mit der Zentrale

3.  Finanzieller Schaden bei Arbeitnehmern und Vereinsmitgliedern

4.  Schaden beim Taxi-Ruf – Mitglieder zahlen die Zeche

5.  Mobbing und Rücktrittsforderungen: „Ist der Ruf erst ruiniert"

 

 

1. Soziale Schieflage im Taxengewerbe - Unternehmerverein ohne Änderungswillen

 

Die IG schlug im Positionspapier für das erste Treffen dem TR vor, einheitliche vertragliche Standards einzuführen und so gesetzeskonform und gerecht Fortbildungen für das Fahrper­sonal zu ermöglichen. Sie bekräftigte diese Positionen mangels Reaktion noch mal am 13.08. (Siehe dazu „Fragen über den Arbeitsstand an den Taxi-Ruf“). Arbeitsverträge, gesetzlicher Mindeststandard in Deutschland, könnten dann qualitäts-sichernd als „Funkzulassung“ einge­setzt werden und auch erstmalig eine rechtlich abgesicherte Umsetzung einer mit den Fah­rervertretern ausgehandelte Betriebs- und Disziplinarordnung ermöglichen. Arbeitsverträge fehlen bei vielen Fahrern des TR, und wo sie vorhanden sind, sind sie manchmal ein schlech­ter Witz. Vokabeln wie „Bildungsurlaub“ sind für Bremer Taxiunternehmer ohnehin Fremd­wörter.

 

Der erste Vorsitzende des TR, Fred Buchholz, ließ bereits im ersten Sondierungs-gespräch am 16. Juni 2012 mit der IG Bremer Taxifahrer durchblicken, dass der Taxi-Ruf kein Interesse an der Einführung von Arbeitsverträgen hätte, um über sie eine Schulung umzusetzen. In der zweiten Verhandlung am 15. August hieß es dann, dass der Unter-nehmerverein dazu nicht in Lage wäre. Dem Aufsichtsrat fiel später, nach weiterem Drängen nur ein, dann nicht nur ganz auf Schu­lungen zu verzichten, sondern auch die „Gestattungsverträge“ fallen zu lassen.

 

Schulungen und Gestattungsverträge erleiden damit das gleiche Schicksal wie das „Service-Taxi“: eine gut gemeinte Idee, die schon am mangelnden Durchsetzungs-vermögen der Chefetage gegenüber Taxiunternehmern und an ihrer unprofessionellen Umsetzung scheiterte. Im Gegensatz zu den Knebelverträgen mit den Fahrern war sie rechtlich nicht zu bemängeln und hätte die Qualität der Dienstleistung stei­gern können.

 

Ob der TR als Verein der Taxiunternehmer sich durch seinen Rückzug aus den Vertragsverhältnissen mit den Fahrern so der Mitverantwortung für die katastrophalen Arbeitsbedingungen der Fahrer in seinen Mitgliedsunternehmen entziehen möchte, muss einstweilen dahin gestellt bleiben. Wirklich gelingen kann ihm das damit nämlich nicht.

 

Die Aktivisten der IG führen einen ungleichen Kampf mit dem Mut der Verzweiflung. Ihre rein umsatzabhängige Entlohnung ist nicht nur gesetzwidrig (insbesondere nach § 3 Fahrperso­nalgesetz). Die tatsächlichen Stundenlöhne liegen zwischen 3 und 6 € Netto (Eine Beispielrech­nung). Vielfach wird der Lohn im Urlaub oder bei Krankheit nicht weitergezahlt, höchstzulässige Arbeitszeiten regelmäßig überschritten und Schwarzarbeit ist ein hinlänglich bekanntes Problem im Gewerbe. Fixe Kosten werden gesenkt und Wartezeiten nicht bezahlt. Das unternehmerische Risiko wird weitgehend auf den Angestellten abgewälzt.

 

Dem TR ist durchaus bewusst, dass durch die zu hohe Anzahl der eingesetzten Taxen die Provisionslöhne der Fahrer viel zu niedrig sind. Dass andersherum die Ursache für den be­triebswirtschaftlich unsinnigen Einsatz zu vieler Fahrzeuge die Entlohnung der Fahrer durch Umsatzbeteiligung ist, liegt auf der Hand; ein weiterer Aspekt dabei ist auch die Schatten­wirtschaft. Diese Disposition ist aber Aufgabe des Taxi-Ruf Bremen e.V. Eine Flottensteue­rung, z.B. ein Dienstplan, könnte hier abhelfen. Und davon würden zwar auch die Unterneh­mer profitieren, aber mit dieser Kernaufgabe sieht sich der Taxi-Ruf erst recht überfordert.

 

 

2. Das Geschäft mit der Zentrale

 

Seine „Arbeit“ lässt sich der TR gleichwohl gut bezahlen. Eine realistische Alternative zum Taxi-Ruf bietet sich in Bremen weder für Kleinunternehmer, noch für den Mehrfach-konzessi­onär.

 

Während die sitten- und gesetzeswidrige Entlohnung der Fahrer (auf Basis einer reinen Umsatzbeteiligung ohne jegliches monatliches Fixum) kaum zum Überleben reicht und Kleinunternehmer ums Überleben kämpfen, kassierte der Tourenvermittler selbst pro teilnehmendes Taxi vom Unternehmer 1300 € als Deponat (unverzinslich) und 2000 € als „Eintrittsgeld“ bei der Neuanmeldung von Firmen (z.B. bei dem Besitzerwechsels eines Taxis), der nicht erstattet wird, zzgl. ca. 380 € Beitrag je Taxe im Monat. Der TR verfügt außerdem über Immobilien und Mieteinnahmen. Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird über den TR abgewickelt, welcher dafür 8 % Bearbei­tungsgebühr berechnet. Selbst bei Kreditkartenzahlungen oder bei Zahlungen mit elektroni­schen Gutscheinen fließt das Geld über die Konten des Vereins,  der auch daran mitverdient – er kassiert eine für die Branche relativ hohe Provision.

 

Der Taxi-Ruf ist nicht personenbezogen demokratisch organisiert, sondern die Stimmanteile werden nach Betriebsgröße gewichtet. Mehrfachkonzessionäre, Betriebe mit 10, 20 oder 30 Taxen geben den Ton an. Viele kleinere Betriebe sind nur so genannte „Vertragspartner“ und haben gar kein Stimmrecht.

 

Seine Aktivitäten beschränken sich dabei nicht mehr nur auf das Taxigeschäft. Die Zentrale vermittelt nicht etwa nur Taxi-Touren, sondern bedient vorrangig Anrufer des Leihwagen-Unternehmens Cambio, oder auch für Leihtaxen aus ganz Deutschland und wird dafür pro Anruf pauschal bezahlt – während der anrufende Taxi-Kunde in der Warteschleife seine Runden dreht und Bremer Ta­xifahrer sich auf den Haltplätzen langweilen. Nebenbei bemerkt konkurrieren Taxis und Leihwagenanbieter teilweise um ähnliche Zielgruppen – und wenn der Taxikunde dadurch zur Transport-Konkurrenz getrieben wird, kann es dem TR egal sein, weil er daran mitver­dient. Sowohl Taxifahrer als auch Taxikunden suchen nach einem Ausweg und bedienen sich mit steigender Tendenz der Smartphone-Apps, und genau dagegen geht man aus dem Dunstkreis des TR-Vorstandes und Aufsichtsrat vehement vor.

 

 

3. Finanzieller Schaden bei Arbeitnehmern und Vereinsmitgliedern

    - Profit nur für Rechtsanwälte -

 

Gegen die Zwangsschulungen reichten zwei Fahrer Klage bei Gericht ein (Streitwert jeweils 1500€). Der Amtsrichter machte in einem Eilverfahren klar, dass der TR mit seiner Position in der Hauptverhandlung keine Aussicht auf Erfolg hätte. Man einigte sich auf einen Vergleich, der vorsah, dass die Fahrer nicht durch Ausschluss von der Tourenvermittlung zur Schulung gezwungen werden könnten, wenn die Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen würden. In einer dritten Klage (Streitwert 5000 €)  forderte ein anderer Fahrer, dass der TR diesen Zwang grundsätzlich nicht ausüben dürfe. Die Position des TR war so offensichtlich unhaltbar, dass er kleinlaut ein Anerkenntnis abgab, damit es nicht zum Prozess kam. Der TR behielt jedoch auch nach dem Vergleich seine Drohungen gegenüber der Fahrerschaft bei. Er ging außerdem dazu über, die Gestattungsverträge dermaßen abzuändern, dass dem Fahrer bei Unterzeichnung ein erheblicher Rechtsverlust drohte. Bei Nichtunterzeichnung drohte der Monopolist mit dem kompletten Ausschluss von der Funkvermittlung.

 

Zwei andere Fahrer erreichten nur mit anwaltlicher Hilfe, dass sie keine neuen Gestattungsverträge unterzeichnen mussten. Bei einem wurde der alte Vertrag um fünf Jahre verlängert, bei dem zweiten, der etwas später protestierte, aber nur um ein Jahr. Auch hierfür sind jeweils ca. 400 €Anwaltskosten entstanden. Diese uneinheitliche Handhabung zeigt die Willkür, mit der der Monopolist gegen Fahrer vorgeht; und dass überhaupt jeder einzelne Rechtsschutz ersuchen musste, aber bei den vielen anderen trotz besseren Wissens um die Rechtslage einfach weiter gemacht wurde, offenbarte den realitätsfremden Zynismus des Bremer Taxi-Rufs.

 

Die Kosten des Vergleiches müssen die Fahrer selbst übernehmen, da z.B. Prozesskostenhilfe nicht die Kosten eines Vergleiches abdeckt. Insgesamt handelt es sich dabei um 1800 €. Im zweiten Fall entstanden allein für den Kläger Kosten in Höhe von 1300 €. Die unterbezahlten Fahrer müssen das in monatlichen Raten abstottern. Eine Entschuldigung hat bislang noch keiner gehört; im Gegenteil versucht man nun, sich dieser Angestellten zu entledigen.

 

Inzwischen gibt es eine wachsende Zahl von Fahrern und Taxi-Unternehmern, die einen freiwilligen Schadensersatz durch den Taxi-Ruf fordern (siehe auch den Kommentar auf der Webseite). Dies betrifft die Kosten der unterbezahlten Fahrer, ohne deren Klagerisiko der TR am Ende seine unsinnigen autoritären Zwangsmaßnahmen nicht eingestellt hätte. Das gilt  jedoch auch für die Kosten für die 400 Fahrer, welche zu den nunmehr eingestellten Schulungen gezwungen wurden. Für einen Teil der teilnehmenden Fahrer haben die Taxi-Unternehmer die Kosten übernommen, aber auch manche verweigerten die Übernahme (weil sie keine Notwendigkeit sahen) und ließen ihre Fahrer dafür aufkommen.

 

Fahrern wie Unternehmern ist dadurch ein Schaden durch Verdienstausfall bzw. Umsatzausfall entstanden. Ein IG-Mitglied schätzt den Gesamtschaden auf bis zu € 50.000 („Genug Gewurschtelt“). Da nunmehr der TR selbst erkannt hat, dass die massenweise Zwangsschulung falsch war, wäre es an der Zeit, über Schadensersatz wenigsten für die Schwächsten im System, für die Fahrer, nachzudenken.

 

 

4. Schader beim Taxi-Ruf - Mitglieder zahlen die Zeche


Dem beklagten Taxi-Ruf sind selbstredend auch Kosten entstanden, so muss zum Beispiel der Rechtsanwalt des Taxi-Rufs, welcher in Personalunion Dozent der Zwangsschulung und rechtlicher Beistand bei Gerichtsprozessen zur Durchsetzung selbiger auftrat, nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte bezahlt werden –  zuzüglich werden seine Leistungen als Experte für Verkehrsrecht hoffentlich ebenso wie die seiner Ehegattin, ebenfalls Dozentin der Zwangsschulungen, und die der anderen Personen aus dem Freundeskreis des TR, auch angemessen honoriert.

 

Auf der Einahmenseite des ambitionierten Feldversuchs stehen, wie erwähnt, die eingenommenen Lehrgangsgebühren. Etwa 400 Fahrer (Auskunft des TR) haben den penetranten, allmorgendlichen Funk-Aufforderungen, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen und sich schulen zu lassen, unter Androhung von Einkommensabsenkungen und Vorstellung bei der „Disziplinarkommission“ „freiwillig“ Folge geleistet und ihre unbezahlte Freizeit geopfert. Das hat bei einem (später abgesenkten Betrag) von je 20 € insgesamt mindestens 8.000 € eingespielt. Wie groß die Summe ist, die so unbeglichen durch andere Geldquellen des Monopolisten, zum Beispiel durch die Beiträge der Unternehmer, beglichen werden muss, werden wir vermutlich auch im nächsten Tätigkeitsbericht des Vereins nicht erfahren.

 

 

5. Mobbing und Rücktrittsforderungen: "Ist der Ruf erst ruiniert...

 

...lebt es sich völlig ungeniert“, so könnte man flapsig das weitere Agieren des Taxi-Rufs beschreiben, wenn es nicht um eine so große Organisation mit ihrem großen Umsatz ginge. Es ist zwar maßgeblich nur eine entscheidende Person, die mit einer Serie falscher Entscheidungen die Pleiten verursacht hat; sie wurde jedoch tatkräftig unterstützt.

 

Aus Nähe des Vorstands und Aufsichtsrat wird nämlich nun auf unlautere Methoden bis hin zu Kündigungsdrohungen zurückgegriffen. In mindestens einem Fall kam es sogar zu erheblichen Mobbing in Form von Lohnsenkung durch das vertragswidrige Vorenthalten von Arbeitsaufträgen oder den Entzug eines geeigneten Fahrzeuges. Inzwischen wurden diese Methoden nach der Ankündigung von Rechtsschutz ausgesetzt. In einem anderen Fall wird mit persönlichen verbalen Übergriffen und unbilligen Dienstanweisungen provoziert und Lohnabsenkung betrieben. Auch dabei werden mittlerweile Rechtsanwälte beschäftigt.

 

Diese Personen isolieren sich mit Ihrem abstoßenden Verhalten selbst und sorgen maßgeblich dafür, dass die Unterstützung für die derzeitige Führung des TR immer weiter wegbricht. Dabei haben bereits nicht wenige Unternehmer des TR gemerkt, dass Gerichtsprozesse gegen die eigene Belegschaft, bei denen diese –natürlich- obsiegt, auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und eben nicht Sympathie steigernd wirkt.

 

Vorstand und Aufsichtsrat des TR sägen also recht emsig an dem Ast, auf dem sie sitzen.

 

Und manch einer möchte da nicht mehr mitmachen, so dass personelle Wechsel in der Führungsetage bereits angekündigt wurden. Leider betrifft es vermutlich mal wieder jene, die mit Weitsicht und menschlichem Verhalten eher zu einem vernünftigen Kurs beitragen könnten.

 

Generell muss sich jeder Taxiunternehmer, ob Vertragspartner oder Mitglied des Taxi-Ruf Bremen fragen, ob dieser hausgemachte Abstieg gewollt ist oder wofür er in kauf genommen werden soll. Für das gesamte Taxigewerbe in Bremen wäre es am besten, wenn die für die Pleiten verantwortlichen Verursacher von ihren Ämtern zurücktreten, und die Fähigen erhalten bleiben. Erst dann können auch für die Zukunft dringende grundlegende Reformen durchgeführt werden, und sich damit eine Chance bieten, endlich aus einem fragwürdigen Milieu herauszutreten.  

 

Der Vorstand der IG

 

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