24.06.2012 - Die zweite Presse-Mitteilung der IG

Zwangsmaßnahmen vorerst abgewendet

Pressemitteilung

  • ·         IG Bremer Taxifahrerinnen erringt eine Atempause für das Fahrpersonal 
  • ·         Taxi-Ruf Bremen kündigt jedoch gleichzeitig neue Zwangsmaßnahmen an
  • ·         Die Taxiunternehmer tragen den finanziellen Schaden mit

 

 

 

Inhalt dieser Mitteilung:

            Zwangsmaßnahmen vorerst abgewendet

            Atempause für das Fahrpersonal

            Das Klagelied des Taxi-Ruf

            Selbstdarstellung des TR und die Realität

            Hintergrund

            Urheberrechtshinweis

 

Zwangsmaßnahmen vorerst abgewendet

 

Der Taxi-Ruf Bremen e.V. (TR) wurde zu einer Korrektur seiner umstrittenen, arbeitnehmerfeindlichen Geschäftspolitik gezwungen. Er verzichtet nun –vorerst- auf einen Teil der rechtlich ohnehin nicht haltbaren Sanktionen gegen die Fahrer und Eingriffe in deren Berufsausübung. Die Forderungen der Interessengemeinschaft Bremer TaxifahrerInnen als Mindestbedingungen für einen Dialog wurden damit im Wesentlichen erfüllt. Sie waren ob zwingender Realität zwar unausweichlich; das hat den TR jedoch nicht daran gehindert, die für ihn aussichtslose juristische Auseinandersetzung in Kauf zu nehmen und die Argumente schlicht zu ignorieren. Dass ein Umdenken tatsächlich stattgefunden hat, muss nach der Lektüre des jüngsten „Info-Schreibens“ des TR mit Gewissheit verneint werden.

 

Die Interessengemeinschaft Bremer TaxifahrerInnen arbeitete sachlich-konstruktiv und erfolgreich an einem Ausweg aus dem konfrontativen Dilemma, in das sich die Chefetage des Call-Centers selbst manövriert hat. Dem größer werdenden Druck aus externer und interner Öffentlichkeit, Kundschaft und nicht zuletzt aus der Politik mussten Vorstand und Aufsichtsrat des Tourenvermittlers schließlich zum ersten, aber wahrscheinlich nicht zum letzten mal nachgeben. Das war unausweichlich und von ihm selbst verursacht.

 

Die bisherige Bilanz: Erreicht hat man neben einem Vetrauensverlust schlicht freiwillige Schulungen für Fahrer, die die Halter bezahlen. Das hätte man nicht nur leichter, sondern auch günstiger haben können, denn dieser Lernprozess der Führungsriege war nicht kostenlos. Ein Teil der Beiträge der Mitglieder des TR e.V. und angeschlossenen Unternehmen wurden zur Finanzierung eines vermeidbaren und aussichtslosen Rechtsstreits mit Angestellten Dritter eingesetzt. Zu erwähnen sind auch Umsatzeinbußen durch die jüngst mündlich geänderte Funk- und Betriebsordnung, die nicht nur die Fahrer empfindlich treffen, sondern zum größten Teil zu Lasten der Taxihalter geht, wobei kleine Unternehmen deutlich härter getroffen werden als größere Betriebsgesellschaften.

 

Atempause für das Fahrpersonal

 

Die Erleichterung war bei vielen Bremer Taxifahrern groß, als die Meldung am Montag Vormittag per Datenfunk auf die Displays der Taxifahrer gesendet wurde: Der TR sieht vorerst davon ab, Fahrer, die nicht in ihrer Freizeit zu den eigenmächtig beschlossenen Zwangsschulungen des Vereins erscheinen wollen, durch einen teilweisen Ausschluss von der Vermittlung der Funktouren zu bestrafen. Dieser teilweise Ausschluss von der Funkvermittlung bedeutete für die betroffenen Fahrer einen Einkommensverlust von monatlich zwischen 200 und 400 Euro. Wegen der ohnehin sehr niedrigen Löhne im Gewerbe hieß das für die über 1600 Angestellten der bei diesem Tourenvermittler angeschlossenen Unternehmen, dass sie sich verstärkt um staatliche Transferleistungen bemühen müssten, weil ihr Lohn nach den Funksperren des Tourenvermittlers selbst für Singles nicht mehr zum Überleben reicht. In der Konkurrenz um Arbeitsplätze erhöhen diese niedrigeren Umsätze für die Betroffenen auch die Gefahr, den Arbeitsplatz zu verlieren und ohne Schulung keine Anstellung zu finden.

 

In einer zeitgleich herausgegebenen gedruckten Mitteilung kündigt der TR allerdings auch an, dass er auf Zwangsmaßnahmen durch Vertragsänderungen nicht verzichten möchte. Man brauche nur etwas mehr Zeit zur Umsetzung und „zur Überzeugung der Kritiker“. Bislang verstand der TR unter „Überzeugung“ zwar nur Zwang und Druck, aber etwas Lernfähigkeit sei selbst ihm unterstellt.

 

Für die Interessengemeinschaft Bremer TaxifahrerInnen ist das ein erster Erfolg und eine wirkliche Erleichterung der wirtschaftlich Schwächsten im System, heißt aber gleichzeitig, dass unsere Arbeit jetzt noch wichtiger wird und die Auseinandersetzung in ganz anderen Rechtssphären weiter geht. Dabei handelt es sich mitnichten „bloß“ um „Streitigkeiten um [...] Formulierungen“ in Verträgen, wie es in dem „Info-Schreiben“ des TR wörtlich heißt.

 

Das Klagelied des Taxi-Ruf

 

Die Chefetage lässt verlauten, sie fühle sich „persönlich angefeindet“. Ein etwas befremdliches Lamento des fachlich kritisierten Monopolisten über seine eigene Situation ersetzt - quasi als offizielle Rechenschaft gegenüber den zahlenden Vereinsmitgliedern- die Nennung der baren Fakten und soll vermutlich die nun naheliegenden Konsequenzen für die Chefetage abmildern.

 

Die IG Bremer TaxifahrerInnen kann sich hingegen auf Grund ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit etwas mehr Deutlichkeit erlauben: Es hat mehrere glasklare Ansagen des zuständigen Richters gegeben, es gibt eine unzweifelhafte Rechtslage und eine weitere Klage, die auch mit Unterstützung der IG erhoben wurde. Verkehrs- und Arbeitsmarktpolitiker intervenierten beim Taxi-Ruf, Kunden beschwerten sich nachdrücklich, denn auch sie leiden unter den geänderten Betriebsabläufen. Die Umsätze der erfolgreichsten Fahrer gehen durch praxisfernen Funksperren der nachträglich eingeführten „gefühlten Kleinstverstößen“ merklich zurück. Das sind, ganz schlicht, begleitende „Erziehungsversuche“ für das unfolgsame Gesindel.

 

Die Medienreaktionen (Presse, Radio, Fernsehen) waren objektiv, kritisch und informierten das nicht fachliche Publikum angepasst; leider wusste der TR die Gelegenheit nicht für sich zu nutzen sondern sah sich sogar bemüßigt, abstrus von „[400] schwarzen Schafen“ („nach eigenen Recherchen!“) oder von Kunden zu reden, die eine halbe Stunde auf ein Taxi warten müssten. Jeder, der schon ab und zu ein Taxi in Bremen bestellt weiß, dass diese Aussagen ziemlicher Humbug sind. Diese „schwarzen Schafe“ indes sorgen für die Einnahmen, von denen die Arbeitgeber den Tourenvermittler TR mit seiner Chefetage bezahlen. Und diese Angestellten sind von den Mitgliedern des TR ausgewählt und eingestellt und bereits bei der Erteilung der Funkerlaubnis vom TR als „Service-Fahrer“ geschult worden. Zynisch und herablassend ist die Aussage eines Vorsitzenden des TR, die Fahrer würden „Erbsenzählerei“ betreiben: Die Fahrer arbeiten 50 Stunden in der Woche und mehr für ein Existenzminimum und wehren sich nun gegen willkürliche finanzielle Einschnitte. Das errinnert an die berühmten Peanuts und ist nicht nur unsachlich, sondern diskreditiert den Urheber selber auch in menschlicher Hinsicht endgültig. Wie soll man mit solchen Gesprächspartnern einen ernsthaften Dialog führen?

 

Bemerkenswert: Der Fahrer wird von der Führungsriege als „Feind“ behandelt, der alle möglichen Fehler begeht, denn es muss einen Schuldigen für die anhaltende Misere des TR mit seinen rückläufigen Umsätzen geben. Versucht die Chefetage des Tourenvermittlers die Arbeitnehmer seiner zahlenden Mitglieder als Ursache seiner eigenen fachlichen Schwächen zu verkaufen? So vollkommen abwegig wie das ist, es zeugt darüber hinaus auch, gemessen am Gesamtumsatz des Unternehmens, von inakzeptabler Führungsschwäche. Den Arbeitnehmern, die gegenüber einer solchen Organisation für ihre Rechte einstehen, gehört deutlich mehr Respekt gezollt.

 

Einmalig wenig Übereinstimmung zwischen Selbstdarstellung und Realität

 

Welch’ Vorreiterrolle der TR dabei spielt – nach eigener Darstellung „ein für Deutschland einmaliges und vorbildliches Projekt.“ „Anderen Zentralen“ wirft man sogar Untätigkeit vor. Soll man diese Aussage eine simple Lüge nennen oder ist einfach niemand in Vorstand oder Aufsichtsrat des TR über die Entwicklungen der letzten 10, 15 Jahre im Gewerbe im Bilde?

 

In Berlin, Hamburg München und sicher auch in den meisten anderen Großstädten werden seit etlichen Jahren sinnvollere freiwillige Schulungen regelmäßig angeboten und genutzt. Die Kosten übernehmen auch hier die Arbeitgeber. Die BG Verkehr trainiert kostenlos bundesweit Taxifahrer zur Sicherheit und Gesundheit, Gewaltprävention und Verkehrssicherheit. In Berlin und an anderen Orten arbeiten Funkzentralen mit der BG und den Handelskammern gut zusammen und nutzen die finanzielle Unterstützung bei den Fahrsicherheitstrainings. Diesen Service bietet die BG auch schon sehr lange in Bremen und Niedersachsen an. Sehr viele Funkzentralen bieten laufend interessante und praktische Kurse zu Verkehrsrechtsfragen, Verhalten nach Unfällen und anderen Themen an. Die Kurse werden auch freiwillig gebucht.

 

Auch die IG Bremer TaxifahrerInnen, das ist bereits hinlänglich bekannt, ist generell für solche Schulungen. Wir wollen schon aus Leidenschaft für unseren Beruf am Ball bleiben, obwohl wir heute schon jeden Tag dutzendweise das Lob und Dankbarkeit der Fahrgäste empfangen und der Bundesverband BZP uns eine außerordentlich hohe Kundenzufriedenheit bescheinigt. Wenn wir uns von einem Verkehrsrechtler weiterbilden lassen können, dann bitte nicht von dem selben Anwalt, der vor Gericht den TR  gegen unsere Rechte vertritt.

 

Es gibt von professioneller Seite viele gute und bewährte Angebote, z.B. von der VHS Bremen, IHK, BG, DEKRA usw. usf., solche Konzepte auf Wunsch zu erarbeiten und anzupassen. Allein der TR hat seine liebe Not mit der Umsetzung, einen guten Ansatz zum Selbstverteidigungs- und Sicherheitstrining hat er einschlafen lassen und versucht nun, Fahrer als Bildungsverweigerer darzustellen und nebulös „andere Zentralen“ in ein schlechtes Licht zu rücken. Einmalig erscheint hier eher, dass zwischen Selbstdarstellung und Realität wenig Übereinstimmung ist.

 

Bei dem Vorhaben des Vorstands handelt sich nach wie vor um einen unreifen Feldversuch, wie weit man eigentlich gehen kann. Er besteht aus kruden Zwangsschulungen, Pinkelpausenverboten und anderen „interessanten“ Ideen, mit vielleicht sogar gut gemeinten Inhalten. Die revolutionärste Idee war hierin, dass ca. 1600 Fahrer durch einen Reifen springen und dabei jeweils noch Geld zahlen sollten. Alles, was der TR den Fahrern dazu an Informationen mitzuteilen hatte, passte auf einem DIN-A-6 Zettel. Professionell ist etwas anderes.

 

Ein wirkliches Konzept für diese Versuchsanordnung des TR gibt es offenkundig, dem TR selbst zu Folge, immer noch nicht; es wird nachjustiert und weiter experimentiert, man könne sogar noch Inhalte für Schulungen vorschlagen. Wir brauchen jedoch eine konzeptionell schlüssige Weiterentwicklung unseres Gewerbes in seiner Krise. Sie muss sich am Kunden, den Arbeitsbedingungen, an der Wirtschaftlichkeit orientieren und auch Umwelt und Sicherheit gerecht werden. Das Gefrickel des TR hat Verbesserungspotenzial und es bedarf mehr als nur einer Nachbesserung, bevor man es als auch nur annähernd durchdachtes Konzept abieten kann. Die Expeditionen des Vorstands in (ihm selbst scheinbar unbekannte) juristische Welten werden durch die Beiträge der Unternehmer, also durch die Umsätze der FahrerInnen selber finanziert; ebenso wie fortgesetzte Spielereien mit der Funkordnung und wenig hilfreiche Nachrichten über den Datenfunk mitbezahlt werden müssen. Zur Aufbesserung dieser Finanzen muss der Fahrer sogar Reklame-Einblendungen über den Datenfunk selbst während der Fahrt ertragen und bei besonders schönem Wetter grüßt alle 15 Minuten Ingo Heuermann auf dem Display, zum Umweltschutz mahnend. Abschalten lässt sich das leider nicht.

 

Dieser Lernprozess des TR scheint wirklich noch mehr Zeit zu brauchen. Er war schon bis jetzt für die Unternehmer kostspielig und es nichts dabei herausgekommen, was man nicht auch schon vorher hätte wissen können und was spätestens durch den Richter klargestellt wurde. Wenigstens war es unterhaltsam. Wir Fahrerinnen und Fahrer haben bereits viel dazu gelernt, insbesondere über die Rechte der Arbeitnehmer. Und wir haben auch gelernt, dass sehr viele Fahrer/-innen nun bereit sind, aktiv für ihre Rechte einzustehen. Daher blicken wir zuversichtlich auf unsere zukünftigen Initiativen und auf unsere zukünftige Aufklärungsarbeit.

 

Hintergrund

 

Vorstand und „Aufsichtsrat“ des monopolistischen Tourenvermittlers in Bremen erklärten der Fahrerschaft im Herbst 2011 auf kopierten DIN-A6-Zetteln, die an die Arbeitgeber der Fahrer verteilt wurden, dass sie nun an jährlichen kostenpflichtigen Schulungen teilzunehmen hätten – damit der Umsatz steige. Bei Nichtteilnahme wurden sie mit dem Ausschluss von so genannten „Service-Touren“ bestraft. „Service-Taxen“ sind bereits vor vielen Jahren als Marketing-Idee eingeführt worden und haben je nach Taxiplatz im Pflichtfahrgebiet Bremen einen Anteil von ca. 20 % bis 100 % des Tourenaufkommens. Sie sollten dem Kunden eine besonders gute Dienstleistung suggerieren und werden standardmäßig z.B. von größeren Firmen, Hotels oder zahlungskräftigen Privatkunden bestellt.

 

Etliche Fahrer widersprachen dem TR und protestierten, jedoch verweigerte dieser ihnen die Anhörung bzw. Änderungen. So machten einige Fahrer Gebrauch vom Rechtsschutz.

 

In zwei Verhandlungen macht das Bremer Amtsgericht dem TR klar, dass die Sanktionierung rechtlich nicht durchsetzbar sei. Man einigte sich auf einen Vergleich. Dennoch war die Chefetage des TR so selbstherrlich, die inhaltlichen Äußerungen des Richters zu ignorieren und andere Fahrer weiterhin zu diesen Maßnahmen zu zwingen bzw. widerrechtlich zu sanktionieren. Sie ließ sich dabei von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, der gleichzeitig zusammen mit seiner Frau die Schulungen durchführt.

 

Ende April gründete sich die IG Bremer TaxifahrerInnen, welche nunmehr über 200 Mitglieder hat. Sie intervenierte und forderte selbstverständlich, dass die richterlich benannte Rechtslage grundsätzlich vom TR anzuerkennen und für alle Fahrer umzusetzen sei, bevor überhaupt ein konstruktiver Dialog möglich würde. Dies lehnte der TR ab. Noch Ende Mai hat der TR in einer E-Mail die IG Bremer TaxifahrerInnen wissen lassen, dass er nicht bereit sei, von Sanktionen gegen FahrerInnen Abstand zu nehmen. Drei Wochen später musste der TR der Mindestforderung der IG als Voraussetzung zu einem konstruktiven Dialog doch nachkommen. Ein Sinneswandel bedeutet das noch nicht, wie die nachgeschobenen Drohungen leider zeigen.

 

Diese grob unprofessionelle Salami-Taktik wurde begleitet von öffentlich im Weser-Kurier, Bild-Zeitung, Radio Bremen und Regionalfernsehen wiederholten, pauschal diffamierenden und potenziell geschäftsschädigenden Äußerungen aus dem Vorstand des Bremer Tourenvermittlers, der seit Beginn der Kritik aus der Fahrerschaft mit einer Reihe von praxisfremden Sanktionen gegen die Fahrer vorgeht und den Betriebsablauf kundenunfreundlicher und unwirtschaftlicher macht. Ebenso wurde der Druck auf die Fahrer durch „penetranten Funkterror“ mit unfreundlichen Vorschriften allgemeiner Art und pauschalen Aufforderungen erhöht, bei Nichtteilnahme bei der „Disziplinarkommission“ zu erscheinen.

 

Jenes vernünftig nicht mehr nachvollziehbare Verhalten des (erwachsenen) Vorstandes führt selbstredend zu einem Anwachsen des Unmutes nicht nur in der Fahrerschaft, sondern auch bei den Arbeitgebern der Fahrer, den „Taxihaltern.“ Sie zahlen nicht nur die Kosten der Schulungen, sondern letztendlich auch den Großteil der Einbußen der auf Provisionsbasis beschäftigten Fahrer, die auch durch unsinnige „Pipi-Pausen-Verbote“, Funksperren bei Tourenrückgabe und vermehrte Leerkilometer entstehen. Das betrifft besonders Kleinunternehmer härter als große Taxenbetriebsgesellschaften. Inzwischen häufen sich dabei zwangsläufig Kundenbeschwerden, denn bei lebhaften Funkverkehr bleiben die zahlenden Fahrgäste („Einsteiger“) im Wortsinn „auf der Strecke“ oder müssen länger warten. Der Ruf nach personellen Konsequenzen für die Chefetage des Monopolisten ist daher mittlerweile in allen Gruppen mit steigender Tendenz wahrnehmbar.

 

Urheberrechtshinweis:

Urheber des Textes ist die Interessengemeinschaft Bremer TaxifahrerInnen, 28085 Bremen. Vollständiger Abdruck, Vervielfältigung etc. oder Abdruck in Auszügen, die nicht sinnentstellend sind, unter Nennung des Urhebers und Rückmeldung (Belegexemplar) gestattet.

 

-- 
IG Bremer TaxifahrerInnen
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