Am Abend des 11.04.2012 gründeten 27 Taxifahrer und einige Unternehmer in Bremen die Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer/innen. Gewählt wurde einstimmig und ohne Enthaltung ein Vorstand aus drei Personen sowie drei weiteren Vertretern. Die Satzung wurde einstimmig und ohne Enthaltung verabschiedet.
Ziel und Zweck der Gemeinschaft ist die Interessenvertretung vorwiegend der im Taxigewerbe beschäftigten Personen gegenüber der Öffentlichkeit, zuständigen Behörden, den Medien, Unternehmen, Verbänden sowie gegenüber dem Monopolisten Taxi-Ruf Bremen. Dessen Praxis möchte die IG kritisch und konstruktiv begleiten und verbessern.
Die Besonderheit der IG Bremer Taxifahrer in Bremen ist, dass wir die einzige Organisation darstellen, die vordringlich die Belange der angestellten Taxifahrer vertritt. Daneben bieten wir selbstfahrenden Einzelunternehmern ebenso die Möglichkeit Mitglied werden zu können, da sie von den gleichen Sorgen und Nöten wie die angestellten Taxifahrer betroffen sind. Wir machen daher keinen Unterschied zwischen dem Status "selbstständig" oder "angestellt", weil die meisten praktischen Probleme, von der Taxenordnung über Taxizentrale bis zu den Taxenplätzen, für alle gleich bedeutend sind.
Ergänzend zu den o.g. Zielen wollen wir uns überregional sowohl mit Kollegen wie mit Beschäftigten anderer Branchen des Niedriglohnsektors solidarisieren, um mithilfe gemeinsamer Aktionen, Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, Gesprächen mit politisch Verantwortlichen etc. langfristig eine nachhaltige Verbesserung unserer Arbeits- und Lebensbedingungen zu erreichen.
Die Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer ist ein Zusammenschluss von FahrerInnen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, für gerechte und faire Arbeitsbedingungen und Entlohnung zu kämpfen (siehe dazu auch „Unsere Themen --> Die umstrittene TR-Schulung“).
Seit Jahrzehnten arbeiten TaxifahrerInnen nach demselben Arbeits- und Entlohnungssystem, dass der überwältigenden Mehrheit der FahrerInnen kein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Vielmehr fristen sie ein Dasein knapp über der Armutsgrenze. Aufgrund des geringen Einkommens fallen die Beiträge zur Rentenversicherung ebenfalls niedrig aus, was dazu führt, dass die große Mehrheit der viele Jahre (20 und mehr Jahre) in diesem Gewerbe beschäftigten Arbeitnehmer nach Erreichen des Renteneintritts aus Geldmangel weiterhin auf der Taxe ein Zubrot verdienen müssen.
Dabei liegt es nicht an mangelndem Fleiss sondern an der Art der Bezahlung, dass das Einkommen so gering ist. Kaum jemand weiss, dass TaxifahrerInnen in Bremen und in allen anderen Städten keinen festen Stunden- oder Monatslohn erhalten, sondern fast ausschließlich mit einer Provision vom erzielten Umsatz bezahlt werden. Dies wiegt umso schwerer, da die teilweise erheblichen Wartezeiten an den Halteplätzen nicht bezahlt werden. So erkärt sich der extrem niedrige errechnete Stundenlohn von unter € 4,--
(Schicht-Umsatz * Provision) / Schichtzeit, Bsp.: (100 € * 40%) / 12 Std. = 3,33 € /Std.!
Bei einer angenommenen Anzahl von zehn Fahrten pro Schicht von durchschnittlich je ca. 15 Min. Dauer ergibt sich eine effektive Arbeitszeit (=Einkommenszeit) von 2,5 Std.; die restlichen 9,5 Std. hält man sich bereit und verdient keinen Cent!
Wartezeiten sind unbezahlte Arbeitszeit !
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass kein Kollege gerne bereit ist, für fünf Schulungsmodule, deren Sinn, Erfolg und Rechtmäßigkeit höchst zweifelhaft ist, jeweils € 35,-- zu bezahlen.
Diese vom Taxi-Ruf Bremen 14014 von 1894 e.V. im Herbst 2011 beschlossenen und Anfang 2012 eingeführten fünf Schulungsmodule, die über einen Zeitraum von fünf Jahren wiederkehrend kostenpflichtig zu absolvieren sind, wurden in die Gestattungsvertäge aufgenommen, ohne die betroffenen FahrerInnen über diese Änderung zu informieren. Mehr noch, selbst auf gezielte Nachfrage nach Änderungen wurden die Kollegen bewusst darüber getäuscht. Nur aufgrund der Aufmerksamkeit eines Kollegen, der die Änderung entdeckt hatte, kam dieses Täuschungsmanöver heraus. In der Absicht, eine Qualitätssteigerung der Dienstleistung mittels dieser Schulungen herbeiführen zu wollen, wurde zur „Motivation“ der FahrerInnen gleichzeitig eine Zwangsmassnahme eingeführt. Wer sich weigert, an den Schulungen teilzunehmen, dem wird der Status als „Service-Taxi“-FahrerIn entzogen. Um die Bedeutung dieser Sanktion ermessen zu können, muß man wissen, dass Fahrten mit dem Kürzel „Service-Taxi“ einen wesentlichen Anteil an den vermittelten Touren haben und ein Ausschluss von der Vermittlung dieser Fahraufträge in vielen Fällen eine Halbierung des Umsatzes zur Folge hat.
Auf den Zwangscharakter dieser Schulungen angesprochen, argumentierte der Taxi-Ruf lapidar mit der Feststellung: Man müsse ja keine „Service“-Touren fahren, ebensowenig müsse man auch nicht für den Taxi-Ruf fahren. Welch Ironie: Der Taxi-Ruf ist ein "Qusai"-Monopolist, denn 85% aller Bremer Taxen sind (noch) mangels alternativer Tourenvermittler just bei ihm angeschloßen.
Diese Äusserung seitens des Vereins lässt die autoritäre und geringschätzige Einstellung der Verantwortlichen gegenüber dem Fahrpersonal erkennen. Dabei gilt es zu beachten, dass eine Weisungsbefugnis nur dem jeweiligen Arbeitgeber zusteht. Der Taxi-Ruf hingegen ist für die FahrerInnen lediglich ein Dienstleister (Call-Center), dessen Hauptaufgabe die faire und zuverlässige Vermittlung von Fahraufträgen ist.
Vor dem Hintergrund dieser Fakten und der Entwicklung in der Zusammenarbeit mit dem Taxi-Ruf sowie in dessen Umgang mit der Fahrerschaft, hat sich ein zunächst kleiner Kreis von Fahrern gebildet, um eine gemeinsame Haltung und Reaktion auf die Schulungsproblematik zu diskutieren. Zwischenzeitlich wurde von zwei Kollegen eine einstweilige Verfügung wegen Verdienstausfall aufgrund der Schulungen beantragt. In der gerichtlichen Güteverhandlung zwischen den Kollegen und dem Taxi-Ruf einigte man sich auf einen Vergleich (s. dazu „Unsere Themen --> Der gerichtliche Vergleich“). In der Verhandlung wurde der Taxi-Ruf seitens des Gerichts sehr deutlich an die Einhaltung der eigenen Regeln erinnert. Ferner ließ das Gericht keinen Zweifel daran aufkommen, dass bei einem Urteilsspruch der Taxi-Ruf auf ganzer Linie verloren hätte. Leidiglich der nicht erbrachte Beweis über die Höhe des Verdienstausfalls ließ keinen anderen Ausgang dieser Verhandlung zu.
Durch das Ergebnis der Güteverhandlung und eines zu erwartenden positiven Urteils in einer Hauptverhandlung in seiner Auffassung bestärkt, beschloss der oben erwähnte kleine Kreis, eine Interessengemeinschaft (IG) zu gründen. Dazu wurde bei den Kollegen/Innen um Unterstützung geworben, in dem von dem juristischen Teilerfolg und den positiven Aussichten im Hinblick auf künftige Verfahren berichtet wurde. Die IG kann bei Bedarf eine Sammelklage einreichen, was für jedes Mitglied den Vorteil überschaubarer Gerichtskosten und die Gültigkeit des Urteils für jeden Einzelnen bietet. Somit konnten zahlreiche FahrerInnen motiviert werden, sich dem Kreis anzuschliessen und sich gegen die vom Taxi-Ruf angedrohten und verhängten Sanktionen zur Wehr zu setzen.
Als Folge wurde dann auf einer aus 27 FahrerInnen bestehenden Versammlung am 11.04.2012 die IG Bremer Taxifahrer gegründet.
Am 11. April 2012 versammelten sich 27 Taxifahrer und Unternehmer im „ Vereinsheim Westerdeich“, um über die Gründung einer Interessengemeinschaft zu beraten und zu beschließen.
Herr Bark eröffnete die Versammlung. Er schlug vor, den anwesenden Herrn Enter zum Leiter der Versammlung und Herrn Wefer zum Protokollführer zu wählen. Dem stimmen alle Anwesenden durch Handzeichen zu. Sodann übernahm Herr Enter gegen 19.30 Uhr die Leitung der Versammlung.
Herr Bark schlug folgende Tagesordnung vor:
Die Tagesordnung wurde durch Handzeichen einstimmig angenommen und sodann wie folgt erledigt:
TOP 1:
Herr Bark berichtete über das Vorhaben, eine Interessengemeinschaft der Bremer Taxifahrer zu gründen. Im Anschluss wurde das Vorhaben von den Anwesenden diskutiert.
TOP 2:
Herr Wefer verlas den Entwurf der Satzung der Interessengemeinschaft. Nach Diskussion der Regelungen wurde die Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung durch Handzeichen einstimmig angenommen.
Herr Bark stellte fest, dass die „Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer” damit gegründet ist.
TOP 3:
Die Kandidaten für das Vorstandsamt stellten sich vor. Die Kandidaten standen den Anwesenden Rede und Antwort und erklärten sich für den Fall ihrer Wahl zur Amtsübernahme bereit.
Die 3 gleichberechtigten Vorstandsmitglieder wurden sodann zeitgleich durch Handzeichen wie folgt gewählt:
[Unterschrift Versammlungsleiter] [Unterschrift Protokollführer]