Liebe Mitglieder,
am 13.08.2012 fand ein zweites Sondierungsgespräch zwischen Mitgliedern der IG-Arbeitsgruppe und dem Vorstand des Taxi-Ruf statt. Ebenfalls anwesend war Aufsichtsrat-Vorsitzender Bernd
Michalke.
Ausgangspunkt für das zeitnahe Gespräch waren zahlreiche Mails und Telefonanrufe von Mitgliedern, welche Informationen über den aktuellen Sachverhalt erbaten.
Der Gedankenaustausch fand aus Gründen der Praktikabilität in den Räumen des Taxi-Ruf statt. In einer insgesamt entspannten Atmosphäre wurden unterschiedliche Schnittmengen bei Themen und
Zielsetzungen zwischen Taxi-Ruf und IG erörtert, in der künftig eine einvernehmliche Verständigung sowie Einigung generell möglich seien.
Die IG hat in diesem Gespräch nochmals ihre klaren und unmissverständlichen Standpunkte zu den Gestattungsverträgen und Schulungen verdeutlicht und das die IG hierbei künftig
keinerlei Verhandlungsspielraum einräumen könne.
Der Vorstand des Taxi-Ruf hat sich etwas Zeit erbeten, um relevante Inhalte aus diesem Gespräch auf der kommenden Sitzung mit allen Aufsichtsratsmitgliedern zu erörtern. Bis Anfang Oktober (ggf.
auch schon etwas früher) will dann der Vorstand über diese Ergebnisse seiner internen Beratungen und der sich daraus ergebenden weiteren Vorgehensweisen informieren.
Sobald es Neues von Taxi-Ruf zu vermelden gibt, werden wir Euch sogleich informieren.
Wir wünschen allen Mitgliedern schöne Sommertage.
Herzlichst
Euer IG-Vorstand
Liebe Kollegen im Taxi-Ruf Vorstand,
wir möchten uns für das Gespräch am 16.07.12 und für eure Bereitschaft, die schwerwiegendsten Fehler in der jüngsten Funk- und Betriebsordnung abzumildern, bedanken.
Wesentliche Punkte sind von euch jedoch auch in den Telefonaten seit dem unbeantwortet geblieben bzw. abschlägig bis unwillig beurteilt worden. Wir haben euch abschließend mündlich und mit der Übergabe unseres Positionspapiers darauf aufmerksam gemacht, dass es unumgänglich ist, diese wesentlichen Probleme zu lösen. Offenbar scheint euch aber gerade dies noch nicht klar geworden zu sein. Insbesondere deswegen, und wegen der Vielzahl der Nachfragen aus der Fahrerschaft, werden wir noch ein mal unsere Arbeitszeit und unseren Verdienstausfall investieren, um uns mit euch zusammensetzen; als Gedankenstütze unten zusammengefasst wiederholt in den Punkten 1. Gestattungsverträge und 2. Schulungen.
Der Taxi-Ruf ist nicht nur Monopolist bei der Tourenvermittlung sondern auch eine maßgebliche Vereinigung von Taxiunternehmern in Bremen und ihm käme somit auch eine herausragende Stellung bei der Steuerung des Gewerbes in Bremen zu. Hier vermissen wir eine ganz grundsätzliche Klärung, in wie weit der Taxi-Ruf Bremen e.V. in der Lage oder Willens ist, die derzeitigen großen Probleme und die großen zukünftigen Herausforderungen im Gewerbe anzugehen. Diese Probleme und Herausforderungen sind bereits lange bekannt, so dass euch hierzu sicherlich kurzfristig eine Stellungnahme zu eurer bisherigen Arbeit an Lösungsansätzen möglich ist; wir haben unsere Positionen wie angekündigt weiter ausgearbeitet und unten angefügt. Hierzu beachtet bitte den Punkt 3. Wirtschaftliche und soziale Situation im Bremer Taxigewerbe.
Fragen an den Taxi-Ruf:
1. Sogenannte „Gestattungsverträge“
Das Amtsgericht Bremen hat entschieden, dass der Fahrer nicht auf Grund der alten Gestattungsverträge zur Teilnahme an Schulungen gezwungen werden kann, solange der Arbeitgeber die Kosten dafür nicht übernimmt. Nach Rechtslage kann die Grundlage dafür nur die Anordnung des Arbeitgebers sein. Inzwischen hat der TR neue Gestattungsverträge entworfen, bei denen diese richterliche Feststellung schlicht umgangen werden soll, ohne sich mit uns ins Benehmen zu setzen und zwingt nach unserer Information die Fahrer zur Unterzeichnung unter Androhung des Ausschlusses von der Funkvermittlung.
2. Schulungen
Wir haben darauf hingewiesen (siehe Positionspapier vom 15.07.12), dass Schulungen nicht generell abgelehnt werden, aber grundlegende Nachbesserungen notwendig sind.
3. Wirtschaftliche und soziale Situation im Bremer Taxigewerbe
Wie wir bereits am 16.07.12 erfreulicherweise einvernehmlich feststellen konnten, ist die zunehmend schwierige Einkommenssituation der angestellten Taxifahrer, üblicherweise auf Provisionsbasis, eine wichtige Ursache für personenbezogene Qualitätsprobleme, gegen die ihr mit Schulungen vorgehen wollt. Die Feststellung, dass die Halter bei den derzeitigen Stundenlöhnen von 3,50 bis 5,00 € für Fahrer ohne festen Kundenstamm bei Entlohnung im Provisionssystem auch „schulungsresistente“ Personen einstellen müssten, die ihren Dienst äußerst schlecht versehen, blieb von euch unwidersprochen. Unstrittig dürfte auch sein, dass Schulungen bei schulungsresistenten Personen ergebnisneutral sein werden, und diese selbst bei Ausschluss vom Funk weiterhin an Bahnhof oder Flughafen ihre Taxen bereitstellen.
[Im Benehmen mit dem TR wurde der Text an dieser Stelle nachträglich abgeändert und eingefügt: Es blieb ungeklärt im Raum stehen, ob bzw. inwieweit Mehrfachkonzessionäre (bzw. wer dies tut) nicht von sich aus auch auf eigentlich ungeeignetes Personal zurückgreifen, damit sie ihre Taxen auch vollständig besetzen können, um noch ein kleines Stückchen vom geschrumpften Umsatz-Kuchen abzubekommen. Das ist eine logische Folge des Provisionslohnsystems bei stark rückläufigen Umsätzen.]
Welche Lösung habt ihr also für dieses Problem anzubieten?
Vermehrt befinden sich die Fahrer in prekären Beschäftigungsverhältnissen und die Verdienstmöglichkeiten sind derart schlecht geworden, dass „Studenten lieber bei McDonald’s arbeiten“ als Taxifahrer, während wiederum das System der reinen Provisionsbezahlung und fehlende Fiskaltaxameter bekanntermaßen manch einen dazu einlädt, die wirtschaftliche Not durch illegale Praktiken zu lindern. Der durchschnittliche Netto-Stundenlohn beträgt dabei zwischen 3,50 € und 5,00 €! Die Schichtzeiten betragen dabei 11, 12 Stunden oder sogar mehr und bis zu 65 Stunden regelmäßiger Arbeitszeit die Woche, damit der Fahrer überleben kann. Und euch sind diese Probleme bekannt. Auch hinlänglich bekannt ist, dass manchen Fahrern Lohnfortzahlungen bei Urlaub oder Krankheit verweigert wird. Viele Fahrer haben noch nicht einmal schriftliche Arbeitsverträge. Dennoch wollt ihr sie nun noch einmal mit „Gestattungsverträgen“ verpflichten.
Insofern ist ein Qualitätsmangel bei den Fahrern, wie er von euch genannt wird, in erster Linie kein Problem, was durch Schulungen der Angestellten beseitigt werden kann. Wie wir schon länger formuliert haben, kann es eine korrekte und gute Dienstleistung nur in korrekten Arbeitsverhältnissen mit guter Bezahlung geben. In einer Schaffung einer rechtlichen Basis der Arbeitsverhältnisse könnte auch ein Ansatz für eine regelmäßige Weiterbildung der Fahrer liegen.
Wie in den Punkten 6. und 7. des Positionspapier vom 15.07.12 bereits angeschnitten, müssen wir hier noch mal nachhaken:
Wir würden uns freuen, wenn wir darauf am Montag jeweils Antworten erhielten.
Mit freundlichem Gruß
Marco Bark